Die Beliebtheit bei Lohnsteuer kompakt wächst stetig. Nicht nur bei unseren Kunden, wie wir aus über 5.000 positiven Bewertungen erkennen können, sondern auch in den Medien.
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Kategorie: Steuerbescheid
Wählen Sie die Leistung, die Sie wirklich brauchen!
Wir haben unser Produktportfolio aktualisiert und zwei tolle Produktneuheiten mit erweitertem Leistungsumfang im Angebot. Ab sofort sind diese drei Versionen von Lohnsteuer kompakt im Online-Shop erhältlich.
Lohnsteuer kompakt erste Online-Steuersoftware mit Bescheidprüfung
Ab sofort können Kunden von Lohnsteuer kompakt ihren elektronischen Steuerbescheid online abrufen und direkt prüfen. Weicht das Finanzamt ungerechtfertigt von den Angaben des Steuerpflichtigen ab, kann dieser direkt Einspruch einlegen.
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Fehlerhafter Steuerbescheid? So legen Sie Einspruch ein!
Untersuchungen haben ergeben, dass jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler in Berlin hat das allerdings nicht mit dem aktuellen Schuldenrekord des Staates zu tun. Vielmehr sind Personalmangel und Regelungswut im Steuerrecht schuld an der schlechten Quote. Den Einkommenssteuerbescheid sollten Steuerzahler deshalb nicht einfach abheften, sondern genau nach dem Erhalt gründlich prüfen.
Der Steuerbescheid-Prüfer
Die Bereitstellung des elektronischen Steuerbescheids durch die Finanzbehörden war Voraussetzung für die wohl wichtigste Neuerung 2013: Der Prüfung Ihres Steuerbescheide durch Lohnsteuer kompakt.
Einfach online prüfen: Der elektronische Steuerbescheid
Nachdem Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben, überprüft ein Finanzbeamter Ihre Angaben und Sie erhalten Ihren Einkommensteuerbescheid in Papierform per Post zugestellt. Alle Kunden von Lohnsteuer kompakt können ab sofort zusätzlich auch Ihren elektronischen Steuerbescheid abrufen und online in Ihrem Kundenkonto verwalten.
Getrennte Veranlagung: Wann lohnt sie sich?
Nicht nur romantische Gründe sprechen fürs Heiraten. Dank des Ehegattensplittings gilt der Bund fürs Leben auch als Steuersparmodell. Insbesondere Paare, bei denen einer deutlich mehr als der andere verdient, profitieren von der Zusammenveranlagung. Dabei werden die zu versteuernden Einkünfte zusammengerechnet und dann halbiert, so dass jeder Partner gleich viel Steuern bezahlen muss – insgesamt normalerweise weniger, als wenn jeder seine eigene Steuererklärung machen würde.
In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2013
Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns auch 2013 am Herzen, daher nehmen wir das Feedback unserer Nutzer sehr ernst und bemühen uns stets Wünsche und Anregungen umzusetzen.
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Verzögerungen beim Steuerbescheid – Besondere Fälle dauern länger
Wer seinen Steuerbescheid noch nicht in den Händen hält, muss sich unter Umständen noch etwas länger gedulden. Die Finanzämter können bestimmte Steuererklärungen nicht bearbeiten, weil die dafür notwendige Software nicht verfügbar ist. Der Radiosender MDR Info wurde von einem seiner Hörer darauf aufmerksam gemacht.
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Steuererklärung: Auch Auslandsrentner im Fokus des Finanzamts
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Rentner, die heute im Ausland leben, aber früher in Deutschland gearbeitet und Beiträge zur deutschen Rentenversicherung bezahlt haben, müssen ihre deutsche Sozialversicherungsrente in den meisten Fällen auch in Deutschland versteuern. Das betrifft sowohl Deutsche, die ihren Lebensabend nun im Ausland verbringen, als auch Ausländer, die nach vielen Arbeitsjahren in Deutschland wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.
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Falscher Steuerbescheid: Einspruch beim Finanzamt ist auch per Mail möglich
Zahlendreher, vom Finanzamt gestrichene Abzugsposten, unberücksichtigte Urteile sowie Erlasse oder falsch angewendete Vorschriften – die Liste, warum ein Steuerbescheid falsch sein kann, ist lang. Zum Glück kann der Steuerzahler sich dagegen wehren und Einspruch gegen einen unrichtigen Steuerbescheid einlegen. Das ist auch online möglich.
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Achtung Spam: Der Virus steckt im Steuerbescheid
Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt aktuell vor einer Spam-Welle mit angeblichen Mitteilungen des Finanzamts bzw. der Steuerverwaltung. Sie fordern den Empfänger zum Öffnen des Mail-Anhangs auf, der einen Virus oder Trojaner auf dem Rechner des Empfängers ablegt. Das Landesamt empfiehlt dringend , die Nachricht sofort zu löschen und insbesondere die anhängende Datei keinesfalls zu öffnen.
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Glück gehabt: Steuerzahler darf zuviel erstattete Lohnsteuer behalten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt.
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Finanzamtsdaten zu Lohnersatzleistungen teilweise unzutreffend
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hat in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass Finanzamtsdaten zu Lohnersatzleistungen teilweise unzutreffend sind.
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Steuerbescheide erst ab Mitte März
Die Oberfinanzdirektion hat in einer Pressemitteilung daruaf hingewiesen, dass in diesem Jahr die Steuerbescheide wohl erst ab März verschickt werden können. Als Grund werden gesetzliche Änderungen genannt, die Arbeitgebern und Versicherungen eine Frist bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen, Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung usw. an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Erst nach Eingang dieser Daten ist eine abschließende Bearbeitung eines Steuerfalls möglich, so dass der fertige Steuerbescheid nicht vor Mitte März im heimischen Briefkasten landet.