Schlagwort: Lohnersatzleistungen

Kurzarbeit und die Steuererklärung

Kurzarbeit und die Steuererklärung

Kurzarbeitergeld, eine gute Sache für alle Arbeitnehmer, die von der Corona-Krise betroffen sind. Doch das stimmt nur zum Teil. Viele Menschen sind in der aktuellen Situation auf Kurzarbeitergeld angewiesen, um finanzielle Defizite auszugleichen. Doch die eigentlich steuerfreie Lohn- bzw. Einkommensersatzleistung könnte bei vielen im nächsten Jahr für eine böse Überraschung sorgen: Steuerrückzahlungen!
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Existenzgründer: Keine freiwillige Arbeitslosenversicherung wegen einer Sperrzeit

Existenzgründer: Keine freiwillige Arbeitslosenversicherung wegen einer Sperrzeit

Existenzgründer haben die Möglichkeit, sich auf Antrag freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern (§ 28a SGB III). So haben Sie die Chance, sich für wenig Geld ordentliche Leistungen für den Fall zu erhalten, dass plötzlich die Aufträge wegbrechen, sie ihren Betrieb schließen und die Selbstständigkeit aufgeben müssen.
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Fragen und Antworten: Arbeitslosengeld in der Einkommensteuererklärung 2012 angeben.

Nutzerfrage: “Wo und wie trage ich bezogenes Arbeitslosengeld in meiner Steuererklärung ein?“

Lohnsteuer kompakt: “Arbeitslosengeld gehört zu den Lohnersatz- bzw. Einkommensersatzleistungen und unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Es gibt zwei Möglichkeiten die erhaltenen Einkommensersatzleistungen einzutragen:
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Neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2013

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 herausgegeben. Das Merkblatt soll Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, die richtige Wahl der Steuerklasse erleichtern.
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So gelingt der Steuerendspurt 2012

Zum Jahresende verlangt das Finanzamt Steuerzahlern noch Einiges ab: Fristen wollen beachtet, Formulare ausgefüllt und Anträge unterschrieben werden. Wer sich an die Fristen hält, kann mehr Geld in Geschenke anlegen.

Ehepaare können noch bis zum 30. November ihre Steuerklasse wechseln. Das lohnt sich zum Beispiel, wenn einem der Ehepartner Arbeitslosigkeit droht oder die Ehefrau schwanger ist“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt.

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