Der E-Sport erfreut sich wachsender Beliebtheit – nicht nur bei Aktiven und Zuschauern, sondern zunehmend auch bei Vereinen und Förderern. Steuerlich bringt das Jahr 2026 einen entscheidenden Wendepunkt: E-Sport wird als gemeinnütziger Zweck anerkannt. Damit eröffnen sich erstmals klare Möglichkeiten, Spenden an E-Sport-Vereine steuerlich geltend zu machen. Der folgende Beitrag erklärt verständlich, was sich ändert, welche Voraussetzungen gelten und worauf Spender und Vereine achten müssen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wird der Katalog der gemeinnützigen Zwecke in § 52 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) erweitert. Künftig gilt ausdrücklich auch die Förderung des elektronischen Sports (E-Sport) als gemeinnützig. Grundlage ist das Steueränderungsgesetz 2025.
Damit unterliegen entsprechende Körperschaften den Regelungen der §§ 51 ff. AO – mit allen steuerlichen Vergünstigungen, insbesondere im Bereich der Spendenbesteuerung.
Neuerungen ab 2026
Bislang war unklar, ob Spenden an E-Sport-Vereine steuerlich abzugsfähig sind. Viele Finanzämter verneinten dies mit dem Argument, elektronischer Sport sei kein Sport im steuerlichen Sinne.
Ab 2026 schafft der Gesetzgeber Rechtssicherheit: Wird ein E-Sport-Verein als gemeinnützig anerkannt, können Zuwendungen als Spenden nach § 10b EStG berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Körperschaft ordnungsgemäß organisiert ist und ihre Mittel ausschließlich für den gemeinnützigen Zweck verwendet.
Voraussetzungen und Einschränkungen
Die Gemeinnützigkeit – und damit auch die steuerliche Abziehbarkeit von Spenden – ist an strenge Bedingungen geknüpft. Nach der Gesetzesbegründung gilt insbesondere:
- Einhaltung der Jugendschutzvorschriften, insbesondere des Jugendschutzgesetzes
- Zulässig sind nur Spiele mit USK-Alterskennzeichnung
- Ausschluss von Spielen mit realitätsnaher, roher Gewalt oder dem Töten von Menschen
- Keine Förderung von Spielen, die die Menschenwürde verletzen
- Online-Glücksspiele sind unzulässig
- Keine Spiele mit „Pay-to-Win“-Mechaniken, bei denen Geldeinsatz wettbewerbliche Vorteile verschafft
- Aktive Suchtprävention und Vermittlung eines verantwortungsvollen Umgangs mit digitalen Spielen
Werden diese Grundsätze verletzt, entfällt die Förderung der Allgemeinheit – mit der Folge, dass auch Spenden steuerlich nicht mehr begünstigt sind.
Spenden steuerlich absetzen
Eine Privatperson spendet im Jahr 2026 1.000 Euro an einen als gemeinnützig anerkannten E-Sport-Verein.
Bei einem persönlichen Steuersatz von 35 Prozent reduziert sich die Einkommensteuer um 350 Euro. Die tatsächliche finanzielle Belastung der Spende beträgt damit nur 650 Euro.
Ohne anerkannte Gemeinnützigkeit wäre ein solcher Steuervorteil nicht möglich.
Praktische Hinweise für Spender und Vereine
Spender sollten darauf achten, dass der E-Sport-Verein tatsächlich als gemeinnützig anerkannt ist und ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigungen ausstellt. Vereine müssen ihre Satzung rechtzeitig anpassen,
