Zum 1. Juli 2024 gibt es wichtige Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente. Rund drei Millionen Rentner profitieren von einem Zuschlag. Was genau sich ändert, wer Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente 2024 hat und wie sie berechnet wird, erfahren Sie hier.
Zum 1. Juli 2024 gibt es wichtige Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente. Rund drei Millionen Rentner profitieren von einem Zuschlag. Was genau sich ändert, wer Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente 2024 hat und wie sie berechnet wird, erfahren Sie hier.
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Personen erhalten, die wegen Krankheit oder Behinderung nur noch eingeschränkt arbeiten können. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich danach, wie viele Stunden der Betroffene täglich arbeiten kann:
- Volle Erwerbsminderungsrente: Wenn weniger als drei Stunden Arbeit täglich möglich sind.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Wenn zwischen drei und sechs Stunden Arbeit täglich möglich sind.
Die Rentenhöhe wird individuell berechnet und basiert auf den bisher eingezahlten Rentenbeiträgen sowie einer Zurechnungszeit, die das frühere Erwerbsleben berücksichtigt.
Wer hat Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente 2024?
Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente 2024 haben Versicherte, die:
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben,
- vor dem Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben,
- und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nur eingeschränkt arbeitsfähig sind.
Ein ärztliches Gutachten stellt den Grad der Erwerbsminderung fest.
Wie wird die Erwerbsminderungsrente 2024 berechnet?
Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente erfolgt nach einem komplexen Schema:
- Entgeltpunkte: Berücksichtigung der in der Erwerbsbiografie erzielten Entgeltpunkte.
- Zurechnungszeit: Fiktive Weiterzahlung der Rentenbeiträge bis zum Regelrenteneintrittsalter.
- Abschläge: Bei einem frühen Rentenbeginn können Abschläge von bis zu 10,8 % anfallen.
Der durchschnittliche Zahlbetrag liegt je nach individueller Lebenssituation unterschiedlich hoch.
Erwerbsminderungsrente 2024: Übergang in die Altersrente
Die Erwerbsminderungsrente wird spätestens mit Erreichen der regulären Altersgrenze automatisch in eine reguläre Altersrente umgewandelt. Der Betroffene muss hierfür keinen neuen Antrag stellen.
Arbeiten trotz Erwerbsminderungsrente 2024
Auch wer die Erwerbsminderungsrente bezieht, darf grundsätzlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dabei gelten Hinzuverdienstgrenzen, die sich jährlich ändern können. Wichtig: Überschreitungen der Grenzen können zur Kürzung der Rente führen.
Wer erhält ab 1. Juli 2024 den Zuschlag?
Seit dem 1. Juli 2024 erhalten etwa drei Millionen Rentner einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente. Der Zuschlag wird gewährt für:
- Renten, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen haben,
- sowie für bestimmte Bestandsrenten, die in den folgenden Jahren entstanden sind.
Damit sollen Ungleichheiten bei den Rentenhöhen der Erwerbsminderungsrente ausgeglichen werden.
Berechnung und Auszahlung des Zuschlags
Die Höhe des Zuschlags zur Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem Beginn der Rente und den bisher gezahlten Beiträgen. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der regulären Rentenzahlung.
Für weitere Informationen stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen ausführlichen Ratgeber zur Erwerbsminderungsrente bereit.
Aktuelle rechtliche Grundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI).