Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen

Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen
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Aktuell werden mit dem „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ zum 1.1.2021 das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag angehoben.  Insgesamt führen die Maßnahmen zur Familienförderung zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund 12 Milliarden Euro jährlich.

Erhöht werden

  • das Kindergeld um 15 Euro pro Kind und Monat.
  • der Kinderfreibetrag von 2.586 Euro auf 2.730 Euro je Elternteil.
  • der BEA-Freibetrag (für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung) von 1.320 Euro auf 1.464 Euro je Elternteil.
  • der Kinderzuschlag für Niedrigverdiener, der zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird, von monatlich 185 Euro auf 205 Euro.
So hoch sind Kindergeld und Kinderfreibeträge
Kindergeld 2018 bis 30.6.2019 ab 1.7.2019 ab 2021
– für das erste und zweite Kind 194 Euro 204 Euro 219 Euro
– für das dritte Kind 200 Euro 210 Euro 224 Euro
– für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro 235 Euro 250 Euro
Kinderfreibeträge 2019 2020 2021
Kinderfreibetrag 4.980 Euro 5.172 Euro 5.460 Euro
BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung, Ausbildung) 2.640 Euro 2.640 Euro 2.928 Euro
Steuerfreibeträge insgesamt 7.620 Euro 7.812 Euro 8.388 Euro

Die vermutlich weit über das Existenzminimum hinausgehende Anhebung der Kinderfreibeträge nützt nur Familien mit einem zu versteuernden Einkommen ab 69.000 Euro. Bei Eltern, die Sozialleistungen beziehen, wird die Erhöhung des Kindergeldes angerechnet.

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Derzeit beträgt die Familienleistung pro Monat und Kind bis zu 185 Euro – sie wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.

Außerdem werden im Rahmen der Familienförderung die Eltern von den Kita-Gebühren befreit und haben diverse andere finanzielle Vorzüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:

  • das Schulbedarfspaket mit 150 Euro pro Kind pro Schuljahr, das ab 2021 auf 154,50 Euro pro Jahr erhöht wird,
  • kostenlose Schülerfahrkarten, kostenloses Mittagessen in Kita und Schule und kostenlose Nachhilfe sowie
  • einen monatlichen Zuschuss von 15 Euro für die Teilnahme an Sport-, Musik- oder Kunstangeboten.

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