Wer eine Abfindung, Entschädigung oder Vergütung für mehrere Jahre auf einmal erhält, steht oft vor einer unangenehmen steuerlichen Folge: Das Einkommen steigt in diesem Jahr stark an. Weil der Einkommensteuertarif progressiv ist, kann dadurch ein deutlich höherer Steuersatz greifen. Genau hier setzt die Fünftelregelung an.
Wichtig ist aber: Die Fünftelregelung verteilt die Zahlung nicht tatsächlich auf fünf Jahre. Eine Abfindung, die 2026 ausgezahlt wird, wird auch im Jahr 2026 versteuert. Die Begünstigung wirkt nur rechnerisch. Wer die Fünftelregelung berechnen möchte, ermittelt damit einen ermäßigten Steuerbetrag für die außerordentlichen Einkünfte.
Was bedeutet die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Tarifermäßigung für bestimmte außerordentliche Einkünfte. Sie soll verhindern, dass eine einmalige hohe Zahlung allein wegen ihrer Zusammenballung in einem Jahr zu einer übermäßig hohen Steuerbelastung führt.
Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 34 Abs. 1 EStG. Dort ist geregelt, dass außerordentliche Einkünfte nach einem besonderen Berechnungsverfahren begünstigt besteuert werden können. Zu den begünstigten Einkünften gehören unter anderem Entschädigungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 EStG. Eine mehrjährige Tätigkeit liegt vor, wenn sie sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und mehr als 12 Monate umfasst.
Typische Fälle sind:
- Abfindungen wegen des Verlusts des Arbeitsplatzes,
- Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen,
- Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit,
- bestimmte Veräußerungsgewinne.
Nicht jede Einmalzahlung ist automatisch begünstigt. Entscheidend ist, ob es sich steuerlich tatsächlich um außerordentliche Einkünfte handelt und ob die Zahlung zusammengeballt in einem Jahr zufließt.
Warum heißt es „Fünftelregelung“?
Der Begriff führt leicht in die Irre. Viele Steuerzahler vermuten, dass die Abfindung oder Entschädigung auf fünf Jahre verteilt und jedes Jahr nur ein Fünftel versteuert wird. Das stimmt nicht.
Tatsächlich wird nur für die Steuerberechnung so getan, als würde ein Fünftel der außerordentlichen Einkünfte zum übrigen Einkommen hinzukommen. Die Mehrsteuer auf dieses eine Fünftel wird anschließend mit 5 multipliziert. Dadurch wird der Progressionseffekt abgemildert, ohne dass sich der Zufluss der Zahlung auf mehrere Jahre verteilt.
Fünftelregelung berechnen: Schritt für Schritt
Die Berechnung läuft vereinfacht in sechs Schritten ab:
- Zuerst werden die außerordentlichen Einkünfte aus dem zu versteuernden Einkommen herausgerechnet.
- Für das verbleibende zu versteuernde Einkommen wird die normale Einkommensteuer berechnet.
- Danach wird ein Fünftel der außerordentlichen Einkünfte hinzugerechnet.
- Für diesen neuen Betrag wird erneut die Einkommensteuer berechnet.
- Die Differenz zwischen beiden Steuerbeträgen wird ermittelt.
- Diese Differenz wird mit 5 multipliziert. Das Ergebnis ist die Einkommensteuer auf die außerordentlichen Einkünfte.
Der übrige Teil der Einkommensteuer bleibt unverändert. Zusammengerechnet ergibt sich die gesamte Einkommensteuer für das Jahr.
Beispiel: Fünftelregelung bei einer Abfindung 2026
Herr S. ist verheiratet und wird zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Im Jahr 2026 erhält er eine Abfindung von 50.000 Euro. Das gesamte zu versteuernde Einkommen einschließlich Abfindung beträgt 110.000 Euro.
Für 2026 gilt der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG. Bei zusammen veranlagten Ehegatten wird der Splittingtarif angewendet. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 im Grundtarif 12.348 Euro; beim Splittingtarif wirkt er sich entsprechend doppelt aus.
| Berechnungsschritt | Betrag |
|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen einschließlich Abfindung | 110.000 Euro |
| Abzüglich Abfindung | 50.000 Euro |
| Verbleibendes zu versteuerndes Einkommen | 60.000 Euro |
| Einkommensteuer darauf nach Splittingtarif 2026 | 8.434 Euro |
| Ein Fünftel der Abfindung | 10.000 Euro |
| Zwischensumme | 70.000 Euro |
| Einkommensteuer darauf nach Splittingtarif 2026 | 11.340 Euro |
| Differenz der Steuerbeträge | 2.906 Euro |
| Einkommensteuer auf die Abfindung: 2.906 Euro x 5 | 14.530 Euro |
| Einkommensteuer insgesamt | 22.964 Euro |
Ohne Fünftelregelung würde die Einkommensteuer auf 110.000 Euro nach dem Splittingtarif 2026 insgesamt 24.694 Euro betragen. Durch die Fünftelregelung ergibt sich in diesem Beispiel ein Steuervorteil von 1.730 Euro.
Wann bringt die Fünftelregelung besonders viel?
Die Fünftelregelung wirkt vor allem dann, wenn das übrige Einkommen noch nicht sehr hoch ist und die Einmalzahlung den Steuersatz deutlich nach oben treiben würde. Je stärker die Abfindung oder Entschädigung den progressiven Tarif belastet, desto größer kann der Vorteil sein.
Ist das übrige Einkommen dagegen bereits so hoch, dass der Spitzensteuersatz erreicht ist, fällt der Vorteil oft gering aus oder entfällt ganz. Dann führt auch die rechnerische Hinzurechnung eines Fünftels kaum noch zu einer niedrigeren Belastung.
Wichtig seit 2025: Steuererklärung nicht vergessen
Für Arbeitnehmer ist eine Änderung besonders wichtig: Seit 2025 wird die Fünftelregelung bei Arbeitslohn, etwa bei Abfindungen, grundsätzlich nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber angewendet. Die Tarifermäßigung wird stattdessen erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geprüft.
Das bedeutet praktisch: Betroffene müssen die Abfindung in der Steuererklärung richtig angeben, damit das Finanzamt die Fünftelregelung berücksichtigen kann. Das kann zu einem Liquiditätsnachteil führen. Denn im Auszahlungsmonat kann zunächst mehr Lohnsteuer einbehalten werden, als nach der späteren Einkommensteuerveranlagung endgültig geschuldet ist.
Praktische Hinweise für Steuerzahler
Wer eine Abfindung oder andere hohe Einmalzahlung erhält, sollte frühzeitig prüfen, ob die Voraussetzungen für die Fünftelregelung erfüllt sind. Besonders wichtig sind der Zahlungszeitpunkt und die Frage, ob die Zahlung tatsächlich zusammengeballt in einem Jahr zufließt.
Auch andere Einkünfte im selben Jahr können den Vorteil beeinflussen. Wer nach einer Abfindung schnell eine neue gut bezahlte Stelle antritt oder hohe weitere Einkünfte erzielt, kann einen geringeren Entlastungseffekt haben. Umgekehrt kann ein niedrigeres übriges Einkommen im Abfindungsjahr den Steuervorteil erhöhen.
Fazit: Die Fünftelregelung ist keine echte Verteilung auf fünf Jahre
Die Fünftelregelung ist ein wirksames Mittel, um die Steuerbelastung bei außerordentlichen Einkünften zu senken. Sie verteilt die Zahlung aber nicht tatsächlich auf fünf Jahre, sondern mildert nur rechnerisch die Wirkung des progressiven Einkommensteuertarifs.
Wer die Fünftelregelung berechnen möchte, sollte deshalb nicht nur auf die Höhe der Abfindung schauen. Entscheidend ist immer das gesamte zu versteuernde Einkommen im Auszahlungsjahr. Gerade seit der Änderung beim Lohnsteuerabzug ab 2025 ist außerdem wichtig: Die steuerliche Entlastung kommt regelmäßig erst über die Einkommensteuererklärung.
