Gute Neuigkeiten für Unternehmen: Die Künstlersozialversicherung 2026 bringt eine finanzielle Entlastung mit sich. Ab dem 1. Januar 2026 sinkt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung auf 4,9 Prozent – ein Schritt, der für Auftraggeber kreativer Leistungen bares Geld bedeutet.
Die Künstlersozialversicherung 2026 basiert auf dem Grundprinzip, selbstständige Künstler und Publizisten wie abhängig Beschäftigte sozial abzusichern. Mehr als 190.000 Versicherte profitieren aktuell von dieser Regelung – sie erhalten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Dabei tragen sie lediglich die Hälfte der Beiträge selbst.
Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) sowie durch die sogenannte Künstlersozialabgabe (30 Prozent) finanziert. Letztere wird von Unternehmen gezahlt, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten – etwa Verlage, Werbe- oder Eventagenturen.
Die Künstlersozialversicherung 2026 sieht vor, dass der Abgabesatz auf 4,9 Prozent gesenkt wird (derzeit: 5,0 Prozent). Dies wird in der neuen Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (KSA-VO 2026) geregelt, die bereits im Ressort- und Verbändeverfahren ist. Die Bemessungsgrundlage bleibt: alle im Kalenderjahr gezahlten Entgelte an selbstständige Künstler und Publizisten.
Wichtige Änderungen in der Künstlersozialversicherung 2026
Im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes ergeben sich für Unternehmen weitere Verbesserungen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Bagatellgrenze für Aufträge auf 1.000 EUR angehoben. Aktuell (2025) liegt sie noch bei 700 EUR. Das bedeutet: Nur wenn Unternehmen einem Künstler oder Publizisten innerhalb eines Jahres mehr als 1.000 EUR zahlen, fällt die Abgabe an. (§ 24 Abs. 2 KSVG, § 54 KSVG)
Ein weiterer Punkt betrifft die Bemessungsgrundlage. Seit dem Jahr 2025 sind neben der Übungsleiterpauschale auch Einnahmen aus der Ehrenamtspauschale gemäß
§ 3 Nr. 26a EStG (bis zu 840 EUR jährlich) von der Abgabe ausgenommen. (§ 25 Abs. 2 KSVG)
Welche Unternehmen sind 2026 betroffen?
Die Künstlersozialversicherung 2026 betrifft weiterhin Unternehmen und Organisationen, die kreative Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen:
- Werbeagenturen
- Verlage
- PR- und Designbüros
- Kultureinrichtungen
- Veranstalter von Konzerten oder Events
Sie alle sollten die Änderungen der Künstlersozialversicherung 2026 im Blick behalten, um ihre Abgabepflicht korrekt zu berechnen und mögliche Ausnahmen zu nutzen.