Sky-Abonnement als Werbungskosten absetzen?

Sky-Abonnement als Werbungskosten absetzen?

Viele Fußball-Interessierte haben ein Sky-Abonnement, für das der Pay-TV-Senders Sky z.B. für die Programmpakete Fußball Bundesliga und Sport (UEFA Champions League, DFB-Pokal u.a.) 49 Euro monatlich oder für das Gesamtpaket 59 Euro monatlich berechnet. Damit kann das Sportvergnügen gesteigert werden, weshalb die Abo-Gebühren zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung zählen. Die Frage ist, ob die Abonnementgebühren bei einem Profi-Fußballspieler beruflich veranlasst sein können und deshalb als Werbungskosten absetzbar sind.

In der Vergangenheit haben drei Finanzgerichte die Kosten für ein Sky-Abonnement mit Sportpaket bzw. Bundesliga-Paket als Werbungskosten abgelehnt. Und zwar bei einem Profi-Fußballspieler, bei einem Lizenzfußballspieler der 2. Bundesliga und bei einem Torwarttrainer im Bereich des Lizenzfußballs.

Die Betroffenen hatten ihr Begehren damit begründet, das Abonnement diene ihnen zur Spielvorbereitung und damit als Arbeitsmittel.

Die Richter verweigerten die Anerkennung, weil das Abonnement eher mit dem Bezug von allgemeinbildenden Tageszeitungen und Zeitschriften vergleichbar sei, deren steuerliche Berücksichtigung ausgeschlossen ist (FG Rheinland-Pfalz vom 18.7.2014, 1 K 1490/12; FG Münster vom 24.3.2015, 2 K 3027/12 E; FG Düsseldorf vom 14.9.2016, 15 K 1712/15 E).

Aktuell hat der Bundesfinanzhof das Urteil des FG Düsseldorf aufgehoben und zugunsten des Fußballtrainers entschieden:

Die Aufwendungen eines hauptamtlichen Torwarttrainers im Bereich des Lizenzfußballs für ein Sky-Bundesliga-Abo können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein. Voraussetzung dafür ist, dass das Sky-Abonnement unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben dient und ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt wird.

Dabei ist eine geringfügige private Mitbenutzung unschädlich. Zur Feststellung der tatsächlichen Verwendung des Sky-Bundesliga-Abonnements hat der BFH die Vernehmung von Trainerkollegen und Spielern angeregt (BFH-Urteil vom 16.1.2019, VI R 24/16).

Der Fall: Der Kläger bezieht als hauptamtlicher Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Er schließt beim Pay-TV-Sender „Sky“ ein Abonnement ab, das sich aus den Paketen „Fußball Bundesliga“, „Sport“ und „Sky Welt“ zusammensetzt. Den Aufwand für das Paket „Bundesliga“ macht er als Werbungskosten mit der Begründung geltend, dass er die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit schaue.

Finanzamt und Finanzgericht lehnten den Werbungskostenabzug ab. Hingegen halten die höchsten Finanzrichter bei einem (Torwart-)Trainer eines Lizenzfußballverein eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets „Bundesliga“ nicht für ausgeschlossen.

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