Steuererklärung als Azubi: Lohnt sich der Aufwand?

Steuererklärung als Azubi. Lohnt sich der Aufwand?
Alexander Ziegler | Fotojournalismus & Visual Storytelling
  • Die meisten Auszubildenden kennen es nur von ihren Eltern: Alljährlich werden Ordner gewälzt und Belege zusammengesucht. Die Steuererklärung steht an. Viele Azubis wischen diese Aufgabe vom Tisch mit dem Verweis, dass dieser Aufwand sich für sie nicht lohne. Doch stimmt das?

Lohnt sich die Steuererklärung für einen Auszubildenden?

Wer Lohn oder Gehalt erhält – die Unterschiede sind unter wirtschaftswissen.de genauer erklärt – der muss eine Steuererklärung abgegeben. Für Azubis, die neben der Ausbildung kein Geld verdienen, ist die Steuererklärung eine freiwillige Sache. Der Ansatz ist simpler als gedacht. In der Steuererklärung werden die Ausbildungsvergütung und etwaige Werbungskosten notiert. Hierunter fallen alle Ausgaben, die für die Ausbildung nötig sind – von der Beschaffung der Arbeitskleidung bis hin zu den Fahrtkosten.

Als Faustregel gilt: Nur Azubis, die Lohnsteuer bezahlen und Werbungskosten über 1.000 Euro angeben können, sollten sich die Mühe machen, um eine Steuererklärung zu erstellen. Lohnsteuer wird allerdings nur fällig, wenn das Jahresgehalt den Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahr 2020 liegt dieser Grundfreibetrag bei 9.408 Euro. Im Vorjahr belief sich der Grundfreibetrag auf 9.168 Euro.

Entscheidend ist also das Gehalt – und Azubi-Gehälter steigen aktuell

Zum Kalenderjahr 2020 gab es erfreuliche Nachrichten für einige Azubis. Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns von 9,19 auf 9,35 Euro wurde ein Mindestlohn fürs erste Ausbildungsjahr festgelegt, der sich auf 515 Euro beläuft. Dieser Mindestlohn gilt für all jene, die ab September 2020 eine Ausbildung absolvieren. Auch langfristig soll die Ausbildung in unbeliebten und schlecht bezahlten Berufen jungen Menschen schmackhafter gemacht werden, deswegen stimmt der Ausblick optimistisch.

  • Azubis, die im Jahr 2021 ihre Ausbildung beginnen, starten mit 550 Euro im ersten Ausbildungsjahr.
  • Azubis, die im Jahr 2022 ihre Berufsausbildung aufnehmen, bekommen 585 Euro monatlich im ersten Ausbildungsjahr
  • und ab 2023 sollen sie sogar 618 Euro im Monat bekommen (vgl. tagesschau.de).

Darüber hinaus wurde die Vergütung auch für die Folgejahre angepasst: Im zweiten Ausbildungsjahr soll es 18 Prozent mehr geben, im dritten Lehrjahr 35 Prozent und im vierten Lehrjahr 40 Prozent mehr. Mit Blick auf diese Zahlen heißt das auch: Diejenigen, die im September 2020 mit dem Azubi-Mindestlohn von 515 Euro starten, erhalten im zweiten Ausbildungsjahr mindestens 611 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 695 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 721 Euro.

Für die Azubis der Folgejahre, in denen der Lohn bereits im ersten Ausbildungsjahr höher liegt, sieht es noch rosiger aus, wie dieses Rechenbeispiel zeigt:

  • Ausbildungsstart 2021: 550 Euro (im 1. Jahr), 649 Euro (im 2. Jahr), 742,50 Euro (im 3. Jahr), 770 Euro (im 4. Jahr)
  • Ausbildungsstart 2022: 585 Euro (im 1. Jahr), 690,30 Euro (im 2. Jahr), 789,75 Euro (im 3. Jahr), 819 Euro (im 4. Jahr)
  • Ausbildungsstart 2023: 618 Euro (im 1. Jahr), 729,24 Euro (im 2. Jahr), 834,30 Euro (im 3. Jahr), 865,20 Euro (im 4. Jahr)

Info: Für Azubis, die im Jahr 2020 mit einem Mindestlohn von 515 Euro im ersten Lehrjahr starten, besteht übrigens nicht die Gefahr, dass sie den Grundfreibetrag überschreiten. Ihr Jahresgehalt liegt bei 6.180 Euro. Da auch der Grundfreibetrag jährlich steigt ist davon auszugehen, dass Azubis mit Mindestlohn nicht über den Grundfreibetrag kommen und damit auch keine Steuererklärung machen müssen.

Über den Grundfreibetrag kommen beispielsweise Fluglotsen, Schiffsmechaniker, Polizisten, Altenpfleger, Sozialversicherungsfachangestellte, Physiklaboranten, Bankkaufleute und Fluggerätemechaniker. Sie starten bereits im ersten Lehrjahr mit einem Verdienst von mindestens 1.000 Euro, der sich je nach Ausbildung bis zum Ende der Ausbildung deutlich steigern kann.

Gutverdiener und Schlechtverdiener gibt es bereits bei Azubis

Es kommt nicht von ungefähr, dass manche Ausbildungsberufe beliebter sind als andere. Manchmal hat das etwas mit den Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen zu tun. Nicht selten spielt auch die Vergütung der Arbeit eine Rolle, die nicht nur während der Ausbildung mau sein kann, sondern auch im späteren Berufsleben.

Unter den Verlierern im Gehaltsvergleich gibt es bekannte Berufe und einige Überraschungen: Friseure, Zahnarzthelfer und Restaurantfachleute haben ein mieses Ausbildungsgehalt und ein schlechtes Bruttojahresgehalt, wenn sie erst ausgelernt haben. Das dürfte für die meisten keine Neuigkeit sein. Auch dass Köche und Berufskraftfahrer in dieser Liste auftauchen, war absehbar. Weniger bekannt ist jedoch, dass auch Reisefachangestellte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Verkäufer im Einzelhandel, Disponenten und Call-Center-Angestellte ein durchschnittliches Bruttojahresgehalt zwischen 20.192 und 27.114 Euro haben, wenn sie erst ihre Ausbildung abgeschlossen haben (Quelle: merkur.de).

Direkt nach ihrer Ausbildung zu den Besserverdienern, die ein Bruttojahresgehalt zwischen 31.320 und 38.084 Euro einstreichen, gehören Bankkaufleute, Sozialversicherungsfachangestellte, Chemikanten, Mechatroniker, Fluggerätelektroniker, System- und Netzadministratoren, Softwareentwickler, Verwaltungsfachangestellte, Versicherungskaufleute und technische Zeichner.

3 Kommentare zu “Steuererklärung als Azubi: Lohnt sich der Aufwand?”:

  1. Michaela Humpsch

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich würde gern mit der Steuererklärung 2020 anfangen diese steht jedoch noch nicht zur Verfügung

    Michaela Humpsch

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Michaela,

      wir bieten die Bearbeitung der Steuererklärung für 2020 voraussichtlich ab Mitte Dezember 2020 an. Eine Abgabe ist allerdings grundsätzlich erst ab dem 1.1.2021 möglich, da die Finanzverwaltung Abgaben zu einem früheren Zeitpunkt nicht akzeptiert.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  2. Marit

    Ich bin Azubi und habe schon länger überlegt eine Steuererklärung zu machen. Ich denke, dass ich schon zu den sehr gut verdienenden Azubis gehöre und sich eine Steuererklärung lohnen könnte. Ich habe überlegt sonst einfach mal einen Steuerberater zur Beratung aufzusuchen.
    (Werbelink entfernt; Grund: kommerzielle Werbung; Ihre Redaktion)

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