Schlagwort: § 129 AO.

Steuerbescheid: Vorsicht bei Datenimport unter ELSTER

Änderung von Steuerbescheiden: Vorsicht bei Datenimport unter ELSTER

Im Steuerbereich ist Sorgfalt gefragt: Erfahren Sie, wie der Datenaustausch zwischen Vorjahren und aktuellen Angaben funktioniert und welche Konsequenzen bei Fehlern beim Datenimport für den Steuerbescheid drohen können. Ein unachtsamer Fehler könnte nach Ablauf der Einspruchsfrist unkorrigierbar sein.
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Finanzamt vergisst Renteneinkünfte: Steuerbescheid darf nicht geändert werden

Finanzamt vergisst Renteneinkünfte: Steuerbescheid darf nicht geändert werden

Einige Rentner durften sich in den vergangenen Jahren über ein schönes Steuergeschenk freuen: Wohl aufgrund eines technischen Versehens oder aufgrund eines Fehlers im „Betriebsablauf“ der Finanzverwaltung sind bei ihnen Renteneinkünfte nicht versteuert worden, und zwar trotz ordnungsgemäßer Erklärung. Natürlich versuchen die Finanzämter jetzt, die Einkommensteuer auf die Renten nachträglich doch noch festzusetzen.
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