Schlagwort: Aussetzungszinsen

Aussetzungszinsen verfassungswidrig? FG Münster zweifelt an 6 Prozent Zinsen

Aussetzungszinsen verfassungswidrig? FG Münster zweifelt an 6 Prozent Zinsen

Wer gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegt oder klagt, muss die festgesetzte Steuer grundsätzlich trotzdem zunächst zahlen. Das gilt auch dann, wenn noch nicht endgültig feststeht, ob der Bescheid richtig ist.
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Solidaritätszuschlag: Hände weg vom Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz!

Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahre 1991 eingeführt und wird seitdem – mit Ausnahme vom 1.7.1992 bis 31.12.1994 – als Zuschlag zur Einkommen-, Körperschaft-, Lohn- und Kapitalertragsteuer erhoben, um gezielt den Aufbau Ost zu finanzieren. Der Steuersatz betrug vom 1.7.1991 bis 30.6.1992 jeweils aufs ganze Jahr bezogen 3,75 %, vom 1.1.1995 bis 31.12.1997 dann 7,5 %, und seit dem 1.1.1998 liegt er bei 5,5 %.


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