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Ehe für Alle: Rückwirkende Steuervorteile durch Ehe-Umwandlung

Seit 2017 ermöglicht die „Ehe für alle“ gleichgeschlechtlichen Paaren steuerliche Vorteile. Es besteht die Option, eingetragene Lebenspartnerschaften in Ehen umzuwandeln und den Splittingtarif anzuwenden. Aktuelle Gerichtsentscheidungen erlauben rückwirkende Steuervorteile und Erstattungszinsen. Informieren Sie sich über die neuesten Regelungen.


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