Schlagwort: Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Fotovoltaik: Betrieb und Verkauf der Anlage sind gewerbliche Einkünfte

Fotovoltaik: Betrieb und Verkauf der Anlage sind gewerbliche Einkünfte

Die Finanzverwaltung und auch die Finanzrechtsprechung behandeln die Einkünfte aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb„. Aber ist dies wirklich korrekt? Vielmehr ist es doch so, dass beim Betrieb einer Fotovoltaikanlage eigentlich alle Merkmale der Gewerblichkeit fehlen, wie aktive Teilnahme am Markt und am Wettbewerb, eigene Preisgestaltung, verschiedene Kunden, die Möglichkeit zum Wechsel des Netzbetreibers, aktives Tun des Betreibers (dieser tut nämlich gar nichts).
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Spiel und Wette: Pokergewinne beim erfolgreichen Pokerspieler steuerpflichtig

„Poker boomt in Deutschland!“ Gezockt wird in Casinos, auf Turnieren, auf Online-Plattformen und in privaten Runden. Pokern gilt als Glücksspiel, wenngleich es auch auf Geschick ankommt, nämlich auf analytische und psychologische Fähigkeiten. Ein Spieler kann ein Spiel zwar beeinflussen, er gewinnt deshalb aber noch lange nicht. Entscheidend ist das richtige Blatt. Grundsätzlich sind Spiel-, Sport-, Wett- und Lotteriegewinne nicht steuerpflichtig.


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Fotovoltaik: Neue Verpflichtung zum Abzug der Bauabzugsteuer

Seit 2002 gibt es bei Bauleistungen eine Steuervorschrift, die kaum jemand kennt und beachtet: Eine Quellensteuer auf Bauleistungen von Bauunternehmen und Handwerkern, sog. Bauabzugsteuer (§ 48 ff. EStG). Betroffen von der Bauabzugsteuer sind Auftraggeber, wenn sie Unternehmer gemäß § 2 UStG sind. Und dies trifft auf Betreiber einer Fotovoltaikanlage zu: Der Betreiber gilt aufgrund der Netzeinspeisung als Unternehmer und erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Betroffen sind ebenfalls Vermieter mit mehr als zwei vermieteten Wohnungen.
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