Wer die Familienkasse rechtzeitig über die Erwerbstätigkeit seines Kindes informiert, darf darauf vertrauen, dass diese korrekt prüft. Ein neues Urteil zeigt: Eine nachträgliche Rückforderung von Kindergeld ist unzulässig, wenn die Familienkasse ihrer Ermittlungspflicht nicht nachkommt – auch wenn die Voraussetzungen rückwirkend entfallen wären.
Schlagwort: Ermittlungspflicht
Steuerbescheide: Keine Änderung bei Ermittlungsfehler des Finanzamts
Einmal erlassene Steuerbescheide können zu Ihrem Nachteil nur in engen Grenzen geändert werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Steuerbescheid vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist. Wenn ein solcher Vorbehalt oder eine Vorläufigkeit aber nicht vorliegen, versuchen die Finanzämter zuweilen, eine Änderung damit zu begründen, dass eine neue Tatsache vorliegen würde, die dem zuständigen Finanzbeamten erst jetzt bekannt geworden sei. Dies ermögliche eine Änderung nach § 173 der Abgabenordnung (AO). In vielen Fällen hat die Finanzverwaltung damit auch durchaus Erfolg – aber nicht immer! 
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