Seit 2021 konnten Verluste aus Termingeschäften nur stark eingeschränkt mit Gewinnen verrechnet werden. Das führte bei vielen Anlegern zu hohen Steuerlasten – und zu massiver Kritik. Doch mit dem Jahressteuergesetz 2024 gibt es nun eine entscheidende Wende: Die bisher geltende Begrenzung ist aufgehoben – und in vielen Fällen muss der Fiskus sogar die Verfahrenskosten tragen.