Aufwendungen für Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit der selbst genutzten Wohnung sind bis zu 6.000 Euro im Jahr steuerlich begünstigt. Davon können 20 Prozent, also höchstens 1.200 Euro, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a Abs. 3 EStG).
