Schlagwort: Katastrophenschutz

Verlängert der Dienst im Katastrophenschutz den Kindergeldanspruch

Verlängert der Dienst im Katastrophenschutz den Kindergeldanspruch?

Befindet sich Ihr Kind noch in der Berufsausbildung, erhalten Sie für dieses längstens bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Diese Altersgrenze wird insbesondere dann, wenn das Kind den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat, um die Dauer dieses Dienstes hinausgeschoben. gilt dies auch für geleistete Dienste im Katastrophenschutz?
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