Schlagwort: Kontoführungsgebühren

Negativzinsen: Zusätzliches Verwahrentgelt der Banken unzulässig?

Immer mehr Banken versenden Briefe an ihre Bestandskunden, in denen sie „gemeinsam die optimale Lösung finden“ wollen, doch tatsächlich geht es um die Vereinbarung eines Verwahrentgelts. Seit etlichen Jahren zahlen Banken ihren Kunden schon keine Zinsen mehr auf Sparguthaben oder sonstige Einlagen. Und jetzt wollen sie die Getreuen auch noch mit Negativ- bzw. Strafzinsen belasten und nennen dies ein verniedlichend „Verwahrentgelt“. Offenbar verlangen mittlerweile über 555 Kreditinstitute Negativzinsen im Privatkundengeschäft.
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