Schlagwort: Rückforderung

Kindergeld: Ermittlungspflicht der Familienkasse

Kindergeld: Ermittlungspflicht der Familienkasse

Wer die Familienkasse rechtzeitig über die Erwerbstätigkeit seines Kindes informiert, darf darauf vertrauen, dass diese korrekt prüft. Ein neues Urteil zeigt: Eine nachträgliche Rückforderung von Kindergeld ist unzulässig, wenn die Familienkasse ihrer Ermittlungspflicht nicht nachkommt – auch wenn die Voraussetzungen rückwirkend entfallen wären.


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Rückforderung der Schenkung bei Pflegebedürftigkeit

Rückforderung der Schenkung bei Pflegebedürftigkeit

Bei der steuerlichen Anerkennung von pflegebedingten Aufwendungen, insbesondere von Heimkosten, gibt es Probleme, wenn in früheren Jahren Vermögensübertragungen stattgefunden haben. Hat nämlich die pflegebedürftige Person einem Angehörigen im Hinblick auf ihr Alter oder eine etwaige Pflegebedürftigkeit Vermögenswerte zugewendet, z.B. ein Haus, erkennt das Finanzamt die pflegebedingten Aufwendungen erst dann als außergewöhnliche Belastung an, wenn die Aufwendungen den Wert des Vermögens übersteigen (R 33.3 Abs. 5 EStR). Nicht nur das Finanzamt prüft eine Schenkung, sondern auch das Sozialamt prüft, ob zivilrechtlich eine Rückforderung der Schenkung wegen Verarmung des Schenkers möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn seit der Schenkung noch keine 10 Jahre vergangen sind (§ 528 Abs. 1, § 529 BGB).


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