Kindergeld nach EU-Zuzug hängt nach den ersten Monaten des Aufenthalts nicht allein davon ab, ob ein Elternteil arbeitet. Zwei BFH-Urteile zeigen, wann wirtschaftlich nicht aktive EU- und EWR-Bürger anspruchsberechtigt sein können und welche Rolle Sozialleistungsdarlehen dabei spielen. Entscheidend sind die konkreten Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht, insbesondere ausreichende Existenzmittel und ein ausreichender Krankenversicherungsschutz.
Schlagwort: Sozialleistungen
Freiwilligendienste: Deutliche Erhöhung des Taschengeldes
Die Zahlung eines Entgelts in den Freiwilligendiensten „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ), „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ (FÖJ) und „Bundesfreiwilligendienst“ (BFD) ist eine „Kann-Leistung“, d.h. es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Staat, Träger oder Einsatzstelle, ein Entgelt zu zahlen. In der Regel wird eine solche Zahlung aber vertraglich vereinbart. Das Mindestlohngesetz gilt für Freiwilligendienste nicht.
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