Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer mit Steuerklasse VI berechnen, wenn ihnen keine steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers vorliegt. Doch es gibt Ausnahmen – und klare Fristen.
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Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer mit Steuerklasse VI berechnen, wenn ihnen keine steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers vorliegt. Doch es gibt Ausnahmen – und klare Fristen.