Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für das Erststudium als Erstausbildung, welche nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z.B. Lehre) absolviert werden, sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro (bis 2011: 4.000 Euro) als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung, auch für ein Erststudium nach einer Lehre, in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Weiterlesen
Schlagwort: Studium
Kein Kindergeldanspruch mehr für wissenschaftliche Mitarbeiter?

Elterngeld 327/365: Flickr/ Dennis Skley, Lizenz: CC BY-ND 2.0
Ein Kind, das nach abgeschlossenem Hochschulstudium als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität tätig ist und gleichzeitig seine Promotion betreibt, ist im Sinne des Kindergeldrechts noch in Berufsausbildung. Sofern das Kind noch keine 25 Jahre alt ist, hatten bisher die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge. Allerdings konnten die hohen Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis zum Verlust der Vergünstigungen führen. So war es bis 2011. Und wie ist es ab 2012?
Weiterlesen
Steuerentlastung für die Erstausbildung: So sichern Sie sich Rückerstattungen
Studiengebühren haben die meisten Bundesländer wieder abgeschafft. Trotzdem gilt: Wer später einmal Geld verdienen will, muss erstmal welches ausgeben. Fürs Semesterticket, für Bücher, Arbeitsmittel und Exkursionen etwa. Auch ein Auslandssemester ist nicht billig.
Weiterlesen
Fahrtkosten im Rahmen einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme und eines Vollzeitstudiums in voller Höhe absetzbar
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen vom 9. Februar 2012 (VI R 42/11 und VI R 44/10) entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung in voller Höhe (wie Dienstreisen) und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungkosten abgezogen werden können.
Weiterlesen
Semestergebühren sind abziehbare Ausbildungskosten
Semestergebühren sind Ausbildungskosten. Deshalb können sie in voller Höhe vom Einkommen des Kindes abgezogen werden. Das gilt auch dann, wenn in den Semestergebühren ein Studententicket enthalten ist, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22.09.2011 Az. III R 38/08 entschied. Über diese und über anzuerkennende Aufwendungen informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Weiterlesen
