Schlagwort: Zwangsverrentung

Vorläufig keine Zwangsverrentung für Bezieher von Bürgergeld

Vorläufig keine Zwangsverrentung für Bezieher von Bürgergeld

Das Bürgergeld wird seit 2023 – wie zuvor das Arbeitslosengeld II – in den meisten Fällen bis zum regulären Rentenalter gezahlt. Ausnahmen gibt es für diejenigen, die Anspruch haben auf eine abschlagsfreie „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ (nach 45 Versicherungsjahren) oder eine abschlagfreie „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“.


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Vorgezogene Altersrente: Zwangsverrentung von Hartz IV-Beziehern ist rechtens

Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) müssen ab 63 Jahren eine zwangsweise Frühverrentung hinnehmen (§ 12a SGB II). Wer die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt, kann vom Jobcenter dazu aufgefordert werden, einen Rentenantrag zu stellen.
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