Schlagwort: Zweitwohnungen

Doppelte Haushaltsführung: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung unzulässig

Doppelte Haushaltsführung: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung unzulässig

Liegt der Arbeitsort weit vom Wohnort entfernt, ist dort oftmals eine Zweitwohnung erforderlich. Wenn also aus beruflichen Gründen neben der Hauptwohnung ein Zweithaushalt entsteht, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Einen Teil der damit verbundenen Kosten können Sie auf das Finanzamt abwälzen. Neben den Fahrtkosten für eine wöchentliche Heimfahrt sowie dem Verpflegungspauschbetrag für die ersten drei Monate sind auch die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten absetzbar.


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