Wer Unterhalt an Angehörige steuerlich absetzen möchte, kann im Jahr 2026 von einem höheren Höchstbetrag profitieren. Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen lassen sich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der folgende Beitrag erläutert verständlich, wie hoch der steuerliche Höchstbetrag 2026 ist, welche Bedingungen gelten und worauf bei der Zahlung unbedingt zu achten ist.
Gesetzliche Grundlage für den Unterhalt an Angehörige
Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige können nach § 33a Abs. 1 Einkommensteuergesetz als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht und für die unterstützte Person kein Anspruch auf Kindergeld gegeben ist.
Wer Unterhalt an Angehörige steuerlich absetzen will, kann die Zahlungen bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag geltend machen. Eine zumutbare Belastung wird dabei nicht abgezogen.
Unterhalt an Angehörige steuerlich absetzen: Höchstbetrag ab 2026
Der steuerliche Höchstbetrag für den Unterhalt an Angehörige orientiert sich am Grundfreibetrag. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Existenzminimum unterhaltsberechtigter Personen von der Besteuerung freizustellen ist.
Seit dem Jahr 2023 wird der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen jährlich automatisch an den steuerlichen Grundfreibetrag angepasst.
Neuer steuerlicher Höchstbetrag im Jahr 2026
Im Jahr 2026 steigt der Höchstbetrag für den Unterhalt an Angehörige von bislang 12.096 Euro auf 12.348 Euro (§ 33a Abs. 1 EStG). Bis zu diesem Betrag können Unterhaltszahlungen steuerlich berücksichtigt werden.
Voraussetzungen, um Unterhalt an Angehörige steuerlich abzusetzen
Der Abzug von Unterhaltsleistungen ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft:
- Es besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht
- Für die unterstützte Person besteht kein Anspruch auf Kindergeld
- Die Unterhaltszahlungen sind nachweisbar
- Eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person werden angerechnet, soweit sie 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt außerdem: Wer Unterhalt an Angehörige steuerlich absetzen möchte, muss Geldleistungen zwingend per Überweisung auf ein Konto der unterstützten Person leisten (§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG). Barzahlungen sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.
Unterhalt an Angehörige: Zahlungen möglichst früh leisten
Der Höchstbetrag von 12.348 Euro gilt nur für Monate, in denen die Voraussetzungen für den Abzug tatsächlich vorlagen. Der Jahresbetrag wird daher monatsweise gekürzt, wenn die Unterstützung nicht während des gesamten Jahres erfolgt.
Unterhaltsleistungen dürfen steuerlich nicht auf Monate vor der Zahlung zurückbezogen werden. Beginnt die Zahlung erst im Laufe des Jahres, gehen einzelne Monatsbeträge dauerhaft verloren.
Rechenbeispiel: Unterhalt an Angehörige steuerlich absetzen
Ein Sohn unterstützt seinen mittellosen Vater im Ausland. Im Dezember 2026 überweist er einmalig 3.000 Euro als Unterhalt für das gesamte Jahr.
- Höchstbetrag 2026: 12.348 Euro
- Abziehbarer Monatsbetrag: 1.029 Euro
- Zahlung nur im Dezember: steuerliche Berücksichtigung für einen Monat
Ergebnis: Steuerlich abziehbar sind lediglich 1.029 Euro, obwohl tatsächlich 3.000 Euro gezahlt wurden.
Je nach Wohnsitzstaat des Empfängers kann zusätzlich eine Kürzung nach der Ländergruppeneinteilung erfolgen.
Fazit
Wer Unterhalt an Angehörige steuerlich absetzen möchte, profitiert im Jahr 2026 von einem erhöhten Höchstbetrag von 12.348 Euro. Gleichzeitig führen strengere formale Anforderungen – insbesondere die Pflicht zur Überweisung und die monatsweise Betrachtung – zu mehr Planungsbedarf. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, sollten Unterhaltszahlungen frühzeitig, unbar und sorgfältig dokumentiert erfolgen.
