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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wann muss ich meinen Gewinn aus Gewerbebetrieben gesondert feststellen?

Sie müssen Einkünfte gesondert feststellen, wenn für diese ein anderes Finanzamt als Ihr Wohnsitzfinanzamt zuständig ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb an einem anderen Ort als Ihren Wohnort führen.

Auch wenn Sie an einer Gemeinschaft oder Personengesellschaft beteiligt sind, erfolgt eine gesonderte und einheitliche Feststellung.

Ihrem Wohnsitzfinanzamt wird die Höhe der auf Sie entfallenden Einkünfte mitgeteilt. Sie müssen deshalb immer das zuständige Finanzamt und die Steuernummer angeben, unter der diese Einkünfte festgesetzt werden.

Kennen Sie die Höhe der Steuerfestsetzung (noch) nicht (exakt), tragen Sie in das entsprechende Feld den Wert "0,00" oder den voraussichtlichen Wert ein und erläutern dies im Anschreiben an Ihr Finanzamt.

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