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Wie versteuere ich meine Beteiligung an einer Bauherren - bzw. Erwerbergemeinschaft bzw. an einem Immobilienfonds?

Sind Sie gemeinsam mit anderen Personen an einem vermieteten Objekt oder Grundstück beteiligt, z.B. im Rahmen einer Bauherren- oder Erwerbergemeinschaft oder an einem Immobilienfonds, werden die Einnahmen und Ausgaben für dieses Objekt einheitlich und gesondert festgestellt und die Einkünfte den Beteiligten entsprechend ihren Anteilen zugerechnet. Lediglich bei Ehegatten, die gemeinsam ein Objekt besitzen und die zusammen veranlagt werden, entfällt die gesonderte Feststellung.

Für die gesondert und einheitlich festzustellenden Einkünfte muss die Gemeinschaft eine besondere Erklärung abgeben. Danach ergeht vom Finanzamt ein Bescheid über die Feststellung und Verteilung dieser Einkünfte.

Gleiches gilt für Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds. Beteiligungen an offenen Immobilienfonds werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen qualifiziert. Während die Einkünfte im ersten Fall - je nach Gesellschaftsform - in der Anlage V oder der Anlage G anzugeben sind, müssen sie im zweiten Fall in der Anlage KAP eingetragen werden.

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