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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2019) Muss ich Vermietungseinkünfte über AirBnB und Co. angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Trebuie să declar veniturile din închiriere prin AirBnB și altele asemenea?

Vermieten Sie einzelne Räume in Ihrer selbst genutzten, eigenen oder gemieteten Wohnung, dann erzielen Sie grundsätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die in der Steuererklärung anzugeben sind.

Für die Einnahmen durch Vermietungen über Internetplattformen fallen Steuern an

  • wenn die Mieteinnahmen die Freigrenze von 520 Euro übersteigen.
  • wenn die Einkünfte insgesamt höher als der Grundfreibetrag sind.
  • wenn die Untervermietung gewerblich betrieben wird.

Freigrenze von 520 Euro pro Jahr

Aus Vereinfachungsgründen dürfen Sie Mieteinnahmen von weniger als 520 Euro pro Veranlagungszeitraum unbesteuert bleiben (R 21.2 Abs. 1 EStR). Der Betrag von 520 Euro ist allerdings kein Freibetrag sondern eine Freigrenze, d.h. übersteigen Ihre Mieteinnahmen diesen Betrag um nur einen Euro, müssen Sie in der Steuererklärung die gesamten Einnahmen angeben und versteuern.

Werden Einkünfte aus Untervermietung verschwiegen oder aber keine Steuererklärung abgegeben, gilt das als Steuerhinterziehung. Steuerstraftaten können bis 10 Jahre rückwirkend geahndet werden.

Steuerlicher Grundfreibetrag

Wenn das Gesamteinkommen aller Einkunftsarten unter dem Grundfreibetrag liegt, müssen keine Steuern gezahlt werden. 2019 beträgt der Grundfreibetrag 9.168 Euro für Ledige und 18.336 Euro für Verheiratete.

Gewerbliche Vermietung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gelten als gewerbesteuerpflichtig, wenn neben der reinen Vermietung noch unübliche Sonderleistungen bereitgestellt werden. Zu diesen unüblichen Sonderleistungen gehören unter anderem Personal, ein Frühstücksangebot oder ein täglicher Zimmerservice. Die Reinigung des Zimmers oder Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern zählen dagegen nicht zu den Sonderleistungen. In diesem Fall müssten Sie die Einkünfte aus Ihrer Vermietungstätigkeit in der Anlage G angeben.

Wichtig

Werden Einkünfte aus Untervermietung verschwiegen oder aber keine Steuererklärung abgegeben, gilt das als Steuerhinterziehung. Steuerstraftaten können bis 10 Jahre rückwirkend geahndet werden.

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