Arbeitgeber kann Smartphones und Software nun steuerfrei überlassen

Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers soll für Arbeitnehmer steuerfrei werden. Dies gilt auch, wenn ein Arbeitgeber seinen Angestellten Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss des Bundestages beschloss eine entsprechende Gesetzesänderung, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen wurde.

Notwendige Steuervereinfachungen und die die Schaffung von Heimarbeitsplätzen sind der Grund für die Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Datenverarbeitungsgeräten. Bündnis 90/Die Grünen äußerten in diesem Zusammenhang die Sorge, dass sich daaus ein „Steuersparmodell“ entwickeln könne. Es müsse genau beobachtet werden, ob es Versuche geben werde, systematisch Lohn über solche Instrumente auszuzahlen. Auch die Linksfraktion warnte davor, dass bei der steuerfreien Überlassung Missbrauchsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet werden könne. Selbst hochwertige Fernsehgeräte mit Datenverarbeitungsmöglichkeit könnten so steuerfrei überlassen werden.