Bearbeitungsstart: Bald geht’s los

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Normalerweise beginnen die Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.

Den Finanzämtern stehen zudem die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern in der Regel erst ab Mitte März zur Verfügung, sodass eine frühere Bearbeitung ausgeschlossen ist. Erst mit der Bereitstellung der Software können die Finanzämter loslegen.

 

2022 waren die Finanzämter schneller

Im letzten Jahr gab es die ersten Steuerbescheide bereits am 8. März 2022. Hier war das Finanzamt Köln-Süd das schnellste. Vielleicht können wir also in diesem Jahr davon ausgehen, dass die Finanzämter sogar noch etwas schneller mit der Bearbeitung der Steuererklärung sind. Andererseits ist zu befürchten, dass es merkliche Verzögerungen durch die neue Grundsteuererklärung gibt. Die Finanzämter haben bereits auf eine große Arbeitsbelastung hierdurch hingewiesen.

Doch auch wenn die Bearbeitung erst im März beginnt, lohnt es sich, mit der Erstellung der Steuererklärung 2022 so früh wie möglich zu beginnen. Bei Lohnsteuer kompakt zum Beispiel gibt es ∅ 1.180 € Rückerstattung in nur 25 Minuten – so schnell kann es gehen. Widersprüche, Anträge und Bescheide sowie angeforderte Unterlagen können ganz einfach an das Finanzamt übermittelt werden.

Bürgerinnen und Bürger, die die Steuererklärung auf Papierformularen abgeben wollen und nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind, finden die Vordrucke hier als Download. Ebenfalls können die Vordrucke im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden. In begründeten Ausnahmefällen – zum Beispiel bei gehbehinderten, sehr alten oder schwerkranken Menschen – können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.

 

Deutschlands schnellste Finanzämter 2022

Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen liegt in der Regel zwischen fünf Wochen und sechs Monaten. Je nach Komplexität des Steuerfalls und Vollständigkeit der Unterlagen kann es in Einzelfällen auch länger dauern – oder auch wesentlich schneller gehen.

Wie lang die aktuelle Bearbeitungszeit Ihres Finanzamtes ist, können Sie in unserem Finanzamt-Verzeichnis oder direkt bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung einsehen.

 

Abgabefristen für die Steuererklärung

Am 19.05. 2022 wurde das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag verabschiedet. Darin wurde festgelegt, dass die Abgabefrist im Fall der Pflichtveranlagung für die Steuererklärung für 2022 Ende September enden wird. Dieses Jahr sollte man sich daher statt des 31. Juli 2022 den 30. September 2023 für die Abgabe vormerken.

Steuerbürger, die die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, bekommen ebenfalls mehr Zeit. Für sie verlängert sich die Frist vom 31. Dezember des Folgejahres auf den 28. beziehungsweise 29. Februar des übernächsten Jahres (siehe Tabelle). Für das Steuerjahr 2022 gilt als letzter Abgabetermin der 28. Februar 2024. Bis zu diesem Datum müssen Sie die Steuererklärungen für das Jahr 2022 dem Finanzamt vorliegen.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung… … freiwillig abgeben: …abgeben müssen
(mit Steuerberater):
Für das Steuerjahr 2021 31.12.2025 31.10.2022
(31.08.2023)
Für das Steuerjahr 2022 31.12.2026 30.09.2023
(31.07.2024)
Für das Steuerjahr 2023 31.12.2027 31.08.2024
(31.05.2025)

 

4 Kommentare zu “Bearbeitungsstart: Bald geht’s los”:

  1. Gert Schrickel

    Habe meine Steuererklärung
    schon im März zum Finanzamt Langen abgeschickt. Bis.heute nichts
    gehört.
    Gert Schrickel

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Gert,

      Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung einige Zeit in Anspruch nimmt. Die genaue Bearbeitungsdauer kann je nach Arbeitsbelastung des Finanzamts und anderen Faktoren variieren. In der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von einigen Wochen bis einigen Monaten eine Rückmeldung oder einen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten.

      Falls Sie schon seit März keine Rückmeldung erhalten haben, können Sie Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen, um den Status Ihrer Steuererklärung zu erfragen. Die Kontaktdaten des Finanzamts Langen sollten auf Ihrem Steuerbescheid oder auf der Website des Finanzamts zu finden sein. Dort können Sie nachfragen, wie der aktuelle Stand Ihrer Steuererklärung ist und ob gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden.

      Falls Sie unsicher sind oder weitere Fragen haben, empfehle ich Ihnen, sich direkt an das Finanzamt zu wenden, um eine genaue Auskunft zu erhalten.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  2. Rüdiger Eberhard

    Habe am 23.03.2023 meine Steuererklärung mit ELSTER abgeschickt. Bis heute noch nichts erhalten, Baden-Württemberg eben. oder besser mein/e Sachbearbeiter/in im Finanzamt Schwäbisch Gmünd.

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Rüdiger,

      Über den Bearbeitungsstand Ihrer Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt können wir Ihnen leider keine Auskunft geben. Die Bearbeitung Ihrer Steuerunterlagen unterliegt allein der Finanzbehörde.

      Es gibt keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeiten muss! Erfahrungswerte zeigen, dass die Bearbeitung in der Regel zwischen 2 und 3 Monaten dauern kann. Es sind aber durchaus auch deutlich längere Wartezeiten möglich. Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, telefonisch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nachzuhaken.

      Wichtig: Auch das Finanzamt kann sich für Ihre Steuererklärung nicht beliebig lange Zeit lassen. Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Untätigkeitseinspruch einzureichen. Diesen legen Sie bei Ihrem Finanzamt ein (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO).

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

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