Betriebsrente: Beitragspflicht zur Krankenversicherung verfassungsgemäß

Betriebsrente: Beitragspflicht zur Krankenversicherung verfassungsgemäß
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Rentner müssen auf eine Betriebsrente und andere Versorgungsbezüge Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen – seit 2004 den vollen allgemeinen Beitragssatz ohne hälftigen Zuschuss der Krankenkasse (§ 248 SGB V). Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen sie in voller Höhe alleine tragen. Zusätzlich fällt der kassenindividuelle und einkommensabhängige Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung an. Das gilt allerdings nur, sofern die Betriebsrente höher ist als 152,25 Euro (2018). Vor dem Bundesverfassungsgericht ging es jetzt allgemein um die Frage, ob Versorgungsbezüge überhaupt der Sozialabgabepflicht unterliegen.

Als Versorgungsbezüge gelten auch Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, z.B. aus einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem berufsständischen Versorgungswerk. Kriterium ist hier der Bezug zum früheren Erwerbsleben. Als monatlicher Zahlbetrag gilt 1/120 der Kapitalleistung, d.h. der Kapitalbetrag wird auf 10 Jahre umgelegt (0,833 % als fiktive monatliche Einnahme). Eine Kapitalleistung, z.B. aus einer Direktversicherung, muss also über 10 Jahre verteilt und dafür der volle allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung gezahlt werden.

Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Beitragspflicht für Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung verfassungsmäßig in Ordnung ist. Auch die Anhebung auf den vollen allgemeinen Beitragssatz ist verfassungsgemäß, denn es gebe keinen Grundsatz, wonach Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung nur einen halben Beitragssatz zu entrichten hätten.

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Die volle Beitragspflicht der Rente verstoße demnach nicht gegen Art. 3 GG, wenn die Einzahlungen aus dem Arbeitsentgelt geleistet wurden und in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei waren (BVerfG-Urteil vom 9.7.2018, 1 BvL 2/18).

12 Kommentare zu “Betriebsrente: Beitragspflicht zur Krankenversicherung verfassungsgemäß”:

  1. Sabine

    Unglaublich das ganze Thema!
    – Es wird sogar rückwirkend für bestehende Verträge angewendet.
    – Und das bei einem Überschuss in Milliardenhöhe bei den Krankenkassen.
    – Gut, dass der „brave Bürger“ angehalten wird, für das Alter oder Berufsunfähigkeit (es gilt auch hier) vorzusorgen.

  2. Eva-Maria Schrader

    Ich bin total enttäuscht, bei Vertragsabschluß war von dieser Beitragspflicht nicht die Rede.Mein ganzes Altersvorsorgekonzept ist durcheinandergekommen.Wir wollten die Summe in unseren Hauskredit stecken um als Rentner diese Last nicht mehr zu haben, jetzt habe ich zu dem finanziellen Problem jeden Monat einen Ärger wenn die Krankenkasse in Größenordnungen abzieht. Wem kann man noch trauen,Verträgen und Versprechungen von Politikern wohl nicht.

  3. Meierhuber

    Hermann+ Manuel Meierhuber 17.01.209
    Die Demokratie wurde inzwischen zur Dummokratie, die Überreichen zahlen keine Steuern alles Illegal alles auf Steuerinseln.
    Der kleine Mann, vor allem wie mein schwerbehinderter Sohn sagt, wir haben für alles einen Leitplan jedoch keinen Mindestlohn.
    Und trotzdem müssen wir in einer beh. Werkstätte bevor wir überhaupt eine Rente bekommen 20 Jahre Arbeiten ohne Ausfälle.
    Die Löhne liegen bei 50,–€ Bei Krankheit Ausgesteuert Abgemeldet evtl. noch danach Befristet für 6-10 Monate.
    Wenn dass Inklusion sein soll, bzw. Zusammenarbeit mit schwachen behinderten Menschen. Und bei Hartz4 Auszahlung alles
    wieder zurückzahlen, sogar aus dem Vermögen der Eltern bzw. geerbten.

  4. Thiem

    Das ist die Bringeschuld einer Demokratie,der Kleine zoll zahlen, damit es Politikern und Reichen gut geht. Was uns fehlt ist eine Führerperönlichkeit und nicht so ein schwammiger Haufen. Ick habe mein janzet Leben jeakkert und werde jetzt als Rentner für mein Fleiß bestraft!

  5. Wolfgang Pfister

    Seit 2004 müssen Rentner müssen auf die Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung den vollen allgemeinen Beitragssatz ohne hälftigen Zuschuss der Krankenkasse zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Beitragspflicht für Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung, besonders die Anhebung auf den vollen allgemeinen Beitragssatz ist verfassungsgemäß ist, denn es gäbe keinen Grundsatz, wonach Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung nur einen halben Beitragssatz zu entrichten hätten. Wie ist das aber mit den Arbeitnehmern? Hier zahlt das Unternehmen den halben Beitragssatz. Der Unternehmer wird nun beim Rentner vom Staat abgelöst, dh. jetzt ist für den Rentner der Staat zuständig! Und der will von einer Zuständigkeit bzw. Verantwortung nichts wissen. Es wird Zeit, bei der nächsten Wahl die richtige Partei gut auszuwählen!

  6. M.Salatzkat

    Das der Staat im Moment genug Geld hat, ist ja in Zeiten von Corona nicht unbedingt verkehrt. Aber Fakt ist, dass hier Gott weiß wie viele Leute ohne Information darüber, dass das auch rückwirkend gemacht wurde( mein Vertrag ist aus 1999), ich sage mal “ übelst betrogen wurden“. Und alle,die wie ich fast kpl.alle selbst in den Vertag einbezahlt haben, wo aber die Firma als VN drin stand haben geloost. Eine schriftliche Info. hierüber habe ich jedenfalls, weder von der Versicherung noch AG bekommen. Das ist die eigentliche Sauerei. Wenn man sich dann nämlich die Verzinsung abzgl.KK mal ansieht, hätte es lukrtivere Zinsangebote
    in der damaligen Zeit gegeben. Aber Vorsorge ist alles!!!!!

  7. Braehler

    Die Kommentare sind alle richtig und die Verärgerung bei Millionen Rentnern vollkommen berechtigt. Ich frage mich nur, warum man über diese Thematik so wenig in der Öffentlichkeit hört. Die Riesterrente hat sich nur in sehr wenigen Fällen für eine geringe Zahl der Bevölkerung vielleicht gerechnet. Verdient haben Strukturvertriebe, Versicherungsverein und Banken. Um einen wirklichen Anreiz zur Selbstvorsorge zu schaffen, muss sofort der Beitragssatz zur Krankenversicherung mindestens auf den Beitragssatz von Arbeitnehmern reduziert werden. Der geringe Freibetrag der 2020 eingeführt wurde ist ein kleiner jedoch völlig unzureichender Schritt in die richtige Richtung. Die Ampel sollte aufgefordert werden zu dem Thema öffentlich Stellung zu beziehen.

  8. Riegg

    –Riegg
    Ich finde es unverschämt, wenn ich vorher als freiwillig Versicherter währende der Beitragsfase sowieso schon den Höchstsatz der Kassenbeiträge bezahlt habe und jetzt im nachhineine Beiträge zahlen muss, die in der Arbeitsfase nie angefallen wären. Das ist Ausbeutung des vorsorgebewusten Bürgers. Kommt mir so vor wir bei der Doppelbesteuerung der Renten. Kann man da nicht gegen unternehmen?

  9. Fred Hellwig

    Ich kann mich den vorherigen Meinungen nur anschließen.
    Hinzu kommt noch die Doppelmoral aller Politiker und auch der Richter am
    Bundesverfassungsgericht.
    Diese sind ja bekanntlich von ihren Entscheidungen nicht betroffen, da Sie mit entsprechendem Beitragsschutz in der PKV versichert sind und damit auch noch
    deutlich bessere Leistungen erhalten!
    Das Ganze ist absolut skandalös!
    Mir ist auch unklar warum in den Medien über soetwas nicht berichtet wird?

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