Elterngeld: Fragen-Antworten-Katalog zu den Neuregelungen

Elterngeld: Fragen-Antworten-Katalog zu den Neuregelungen
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Erwerbstätige Mütter und Väter, die sich nach der Geburt des Kindes um dessen Betreuung kümmern, erhalten zum Ausgleich für das wegfallende Einkommen das staatliche Elterngeld. Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt eine neue Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Zudem werden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld neu gestaltet.

Aktuell hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Fragen-Antworten-Katalog zu den Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024 veröffentlicht. Folgende Themen werden unter anderem behandelt:

Was wird sich beim Elterngeld ändern?

Für Babys, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, dürfen Eltern höchstens 200.000 Euro verdienen, um Elterngeld zu bekommen. Ab April 2025 liegt diese Grenze bei 175.000 Euro. Zwischen September 2021 und März 2024 beträgt die Grenze für Paare 300.000 Euro und für Alleinerziehende 250.000 Euro.

Ab April 2024 dürfen Eltern Basiselterngeld nur noch maximal einen Monat lang gleichzeitig beziehen, innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Babys. Aber Eltern von Frühchen oder Geschwisterkindern mit Behinderung können weiterhin länger Basiselterngeld beziehen, wenn nötig.

Wo liegt die neue Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende?

Ab dem 1. April 2024 dürfen Paare und Alleinerziehende höchstens 200.000 Euro (ab 2025: 175.000 Euro) zu versteuerndes Einkommen erzielen, um Elterngeld zu bekommen. Das zu versteuernde Einkommen ist anders als das Bruttoeinkommen, meist niedriger. Wenn das Einkommen diese Grenze überschreitet, gibt es kein Elterngeld.

Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dasselbe wie das Bruttoeinkommen. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Zum Beispiel: Ein Ehepaar ohne Kinder verdient jeweils etwa 103.500 Euro brutto. Nach Abzug von Steuern und Abgaben ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro. Das Finanzamt berechnet das individuelle zu versteuernde Einkommen und teilt es im Steuerbescheid mit.

Was bedeutet die Neuregelung des parallelen Bezugs?

Ab dem 1. April 2024 ändert sich die Regelung für Eltern, die Basiselterngeld parallel beziehen möchten. Das geht nur noch für maximal einen Monat innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes. Wenn ein Elternteil ElterngeldPlus bekommt, kann der andere Elternteil länger Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen.

Für Mütter, die Mutterschaftsleistungen bekommen, gelten weiterhin Basiselterngeldmonate. Basiselterngeld kann bis zum 14. Lebensmonat beantragt werden, wenn ein Elternteil weniger verdient als vorher. Ab dem 13. Monat kann ein Elternteil nur Basiselterngeld bekommen, wenn der andere Elternteil kein Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht.

Eltern von Frühchen, Mehrlingen oder Kindern mit Behinderung können weiterhin nach Bedarf Basiselterngeld beantragen. Das ermöglicht es beiden Elternteilen, sich gemeinsam um das Kind zu kümmern und unterstützt die partnerschaftliche Aufteilung von Arbeit und Familie.

Ab wann gelten die Änderungen?

Ab dem 1. April 2024 gelten neue Regeln für Elterngeld. Wenn dein Kind danach geboren wird, gilt eine Einkommensgrenze von 200.000 Euro für Paare und Alleinerziehende. Ab dem 1. April 2025 beträgt die Grenze 175.000 Euro.

Für Eltern, deren Kind bis zum 31. März 2024 geboren wird, bleiben die alten Regeln gültig: Eine Einkommensgrenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.

Seit wann gibt es das Elterngeld und warum wurde es eingeführt?

Das Elterngeld ersetzte ab Januar 2007 das Erziehungsgeld. Dieses unterstützte früher längere Erwerbspausen für Mütter zugunsten der berufstätigen Väter.

Das Elterngeld richtet sich nach dem Einkommen der Eltern vor der Geburt und gleicht finanzielle Einbußen aus, wenn sie nach der Geburt weniger oder kein Einkommen haben. Es ermöglicht Müttern und Vätern, sich um ihr Kind zu kümmern, ohne finanzielle Sorgen. Es erlaubt sowohl Müttern als auch Vätern, ihre beruflichen Verpflichtungen zu reduzieren, um mehr Zeit mit der Familie zu verbringen.

Das Elterngeld fördert Familien und Geschlechtergerechtigkeit. Es ist keine traditionelle Sozialleistung zur Armutsbekämpfung, sondern zielt darauf ab, eine breite Gruppe in der Gesellschaft zu unterstützen.

Wer bekommt Elterngeld?

Elterngeld ist für verschiedene Personen wie Arbeiter, Beamte, Selbstständige und auch für Arbeitslose oder Personen, die zu Hause bleiben, um sich um ihre Kinder zu kümmern.

Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes kein Einkommen hatten oder weniger als 300 Euro verdienten, bekommen 300 Euro Elterngeld. Auch Eltern, die vorher gearbeitet haben und ein geringes Einkommen haben, bekommen diese Summe. Der Höchstbetrag beträgt 1.800 Euro.

Bisher haben Paare und getrennt Erziehende, die mehr als 300.000 Euro pro Jahr verdienten, kein Elterngeld bekommen. Ab April 2024 dürfen sie höchstens 200.000 Euro verdienen, und ab April 2025 höchstens 175.000 Euro. Das gilt für alle, egal ob Paare oder Alleinerziehende.

Sie finden den vollständigen Fragen-Antworten-Katalog des BMFSFJ hier.

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