Fragen und Antworten: Kann ich die Kosten für die Steuersoftware absetzen?

Nutzerfrage: „Kann ich die Kosten, die ich an Sie bezahlt habe über 14.99 Euro  auch bei der Steuererklärung einreichen?“

Lohnsteuer kompakt: „Kosten für die Nutzung der Steuerberatungssoftware können Sie unter „Arbeitnehmer > Werbungskosten“ eingeben. Dies lohnt sich nur, wenn Ihre Werbungskosten über 1.000 Euro liegen. Machen Sie dann bitte in das Feld „Steuerberatungskosten“ ein Häkchen und geben den entsprechenden Betrag ein.

Zwar dürfen steuersoftware angeben Sie private Steuerberatungskosten seit 2006 steuerlich nicht mehr geltend machen, allerdings gilt dies nicht für Steuerfachliteratur und Steuersoftware (wie z.B. Lohnsteuer kompakt). Die Aufwendungen hierfür gehören zu den „gemischten Kosten“ und dürfen dank einer Vereinfachungsregel des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 21.12.2007) weiterhin zum Abzug gebracht werden. Nach den Vorgaben des BMF dürfen Steuerberatungskosten bis zu 100 Euro komplett bei einer Einkunftsart Ihrer Wahl abgezogen werden.“

Tipp: Es können auch Fahrten zum Finanzamt unter Steuerberatungskosten angegeben werden – Voraussetzung ist, dass steuerliche Fragen besprochen werden. Fahrten um die Erklärung abzugeben, fallen nicht unter die Steuerberatungskosten.

3 Kommentare zu “Fragen und Antworten: Kann ich die Kosten für die Steuersoftware absetzen?”:

  1. Harald Gößner

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe mich bei Ihnen registriern lassen.
    Muß ich dafür Gebühren zahlen.
    Habe einen solchen Hinweis nirgend gelesen!
    Erbitte kurze Info,beste Grüße aus Koblenz
    Harald Gößner.

    1. Stella Stein Autor

      Lieber Harald Gößner,

      mit der Registrierung für Lohnsteuer kompakt nutzen Sie automatisch die Kostenlos-Version.

      Unsere Kostenlos-Version: Sie können Lohnsteuer kompakt kostenlos und unverbindlich testen. Die Dateneingabe und -prüfung sowie die Steuerberechnung und -optimierung, sind immer komplett kostenlos, ebenso wie alle ergänzenden Hilfen, Ratgeber und Angebote (z.B. Vorlagen und Rechner). Wenn Sie die kostenlos-Version nutzen, ist die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt nicht möglich.

      Sie können Ihre Steuererklärung abgeben, indem Sie Ihren Steuerfall aufrufen und danach auf „Abgeben“ klicken. Die Funktion „Abgeben“ muss freigeschaltet werden, in dem Sie mindestens die Basis-Version für Lohnsteuer kompakt erwerben. Danach ist die Abgabe Ihrer Steuererklärung per ELSTER möglich.

      Die unverbindliche Preisempfehlung für die Basis-Version von Lohnsteuer kompakt beträgt 14,99 Euro (inkl. MWSt.) pro Steuererklärung. Zusätzlich stehen Ihnen noch die Deluxe bzw. die Premium-Variante zur Verfügung. Detaillierte Informationen zum Leistungsumfang der unterschiedlichen Versionen finden Sie hier.

      In der Kostenlos-Version startet der Bezahlvorgang daher automatisch, wenn Sie in Ihrem Steuerfall auf den Link „Abgeben“ klicken. Dann können Sie zwischen verschiedenen Versionen von Lohnsteuer kompakt und Bezahlmöglichkeiten wählen. Vor dem Kaufabschluss werden Ihnen zudem noch einmal die Nutzungsbedingungen und Informationen zum Widerrufsrecht angezeigt.

  2. Rudi Sterzer

    Interessant, dass man private Steuerberatungskosten vor 2006 steuerlich geltend machen konnte. Damals habe ich leider noch keine Steuern gezahlt. Für mich hat sich der Steuerberater trotzdem immer gelohnt. (Werbelink entfernt; Grund: kommerzielle Werbung; Ihre Redaktion)

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