Mehr Netto durch Lohnsteuerfreibetrag: So sicherst du dir deine Vorteile

Hast du hohe Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder andere absetzbare Ausgaben? Dann musst du nicht bis zur Steuererklärung auf dein Geld warten. Mit einem Lohnsteuerfreibetrag für 2027 zieht dein Arbeitgeber schon ab Januar weniger Lohnsteuer ab, und du hast jeden Monat mehr Netto. Den Antrag kannst du ab dem 1. November 2026 stellen.

So funktioniert der Lohnsteuerfreibetrag

Das Finanzamt trägt den Freibetrag in deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein. Dein Arbeitgeber ruft ihn automatisch ab und zieht ihn jeden Monat von deinem steuerpflichtigen Lohn ab. Dadurch sinkt die Lohnsteuer, und mehr Netto landet auf deinem Konto.

Wichtig: Du bekommst dadurch kein zusätzliches Geld vom Finanzamt. Du bekommst deine Steuervorteile nur früher, nämlich mit jeder Gehaltsabrechnung statt erst mit dem Steuerbescheid.

Was du eintragen lassen kannst

Bereich Beispiele Zählt zur 600-Euro-Grenze?
Werbungskosten Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildung, doppelte Haushaltsführung Ja, aber nur der Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Sonderausgaben Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuungskosten, Unterhalt an den Ex-Partner Ja
Außergewöhnliche Belastungen Krankheitskosten, Pflegekosten, Unterhalt an bedürftige Angehörige Ja
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker Putzhilfe, Gartenpflege, Handwerkerrechnung Nein, sie zählen ab dem ersten Euro
Pauschbeträge Behinderten-Pauschbetrag, Erhöhungsbetrag für Alleinerziehende ab dem zweiten Kind Nein, sie werden unabhängig von der Grenze eingetragen

Nicht eintragbar sind Beiträge zur Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung. Sie werden bereits über die Vorsorgepauschale beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

 

Die 600-Euro-Grenze

Einen Freibetrag gibt es nur, wenn deine Ausgaben zusammen mehr als 600 Euro im Jahr betragen. Bei den Werbungskosten zählt dabei nur der Betrag, der über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt. Diesen Pauschbetrag zieht das Finanzamt ohnehin bei jedem Arbeitnehmer ab, auch ohne Belege.

Für 2027 soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. So sieht es der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vor. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz noch nicht zugestimmt. Kommt die Erhöhung, brauchst du für einen Freibetrag allein aus Werbungskosten also mehr als 2.030 Euro Ausgaben im Jahr.

Beispiel: So viel bringt der Freibetrag einer Pendlerin

Seit 2026 gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Davon profitieren vor allem Pendler.

Laura fährt an 220 Tagen im Jahr 30 Kilometer zur Arbeit. Für Laptop und Fachbücher rechnet sie 2027 mit 400 Euro.

Posten Betrag
Fahrten zur Arbeit (220 Tage × 30 km × 0,38 €) 2.508 €
Arbeitsmittel 400 €
Werbungskosten gesamt 2.908 €
abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2027 (geplant) −1.430 €
Freibetrag 1.478 €

Der Freibetrag liegt deutlich über 600 Euro. Auf zwölf Monate verteilt muss Laura rund 123 Euro weniger Lohn im Monat versteuern. Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent hat sie dadurch rund 37 Euro mehr Netto im Monat, also rund 440 Euro im Jahr, die sie sonst erst mit der Steuererklärung bekommen hätte.

Tipp: Hast du deinen Freibetrag schon im Herbst 2025 für zwei Jahre beantragt, wurden die Fahrtkosten noch mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer berechnet. Der höhere Satz wird nur berücksichtigt, wenn du einen neuen Antrag stellst.

Fristen: Wann du den Antrag stellen solltest

Am meisten bringt der Freibetrag, wenn du ihn zwischen dem 1. November 2026 und dem 31. Januar 2027 beantragst. Dann gilt er für das ganze Jahr 2027.

Antrag gestellt Wirkung
bis 30. November 2026, für 2026 Freibetrag 2026 verteilt sich auf die restlichen Monate des Jahres
ab 1. November 2026, für 2027 Freibetrag gilt ab Januar 2027
im Januar 2027, für 2027 Freibetrag gilt rückwirkend ab Januar 2027
ab Februar 2027, für 2027 Freibetrag gilt ab dem Folgemonat und verteilt sich auf die restlichen Monate
bis 30. November 2027 letzte Möglichkeit für 2027

Zwei Jahre auf einmal: Du kannst den Freibetrag gleich für 2027 und 2028 beantragen. Dann sparst du dir im nächsten Jahr den neuen Antrag. Ändert sich etwas zu deinen Ungunsten, etwa weil dein Arbeitsweg kürzer wird, musst du das dem Finanzamt melden.

So stellst du den Antrag

Der Antrag heißt offiziell „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“. Du hast zwei Möglichkeiten:

  1. Online über Mein ELSTER: der schnellste Weg. Du brauchst dafür ein ELSTER-Konto.
  2. Per Papierformular: Die Vordrucke für 2027 findest du auf unserer Seite Formulare für die Lohnsteuer. Ausfüllen, unterschreiben und an dein Finanzamt schicken.

Je nach Ausgaben brauchst du neben dem Hauptvordruck die passende Anlage, zum Beispiel die Anlage Werbungskosten. Möchtest du höchstens den Freibetrag aus dem Vorjahr, reicht der vereinfachte Antrag. Ehepaare stellen den Antrag gemeinsam. Wenn du Nachweise für deine Ausgaben hast, leg sie am besten gleich bei.

Wichtig: Danach ist eine Steuererklärung Pflicht

Wenn du einen Freibetrag nutzt, musst du für dieses Jahr in der Regel eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt prüft dann, ob deine Ausgaben tatsächlich so hoch waren wie angegeben. Waren sie niedriger, kann es zu einer Nachzahlung kommen. Schätze deine Ausgaben deshalb realistisch.

Die gute Nachricht: Mit der Steuererklärung holst du dir oft noch mehr zurück. Mit Lohnsteuer kompakt erstellst du deine Erklärung in rund 25 Minuten. IntelliScan liest deine Belege per Foto ein, und viele unserer Nutzer bekommen über 1.000 Euro zurück.

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