Viele Sparer verlieren jedes Jahr staatliche Förderung, weil sie den Mindesteigenbeitrag beim Riester-Vertrag nicht prüfen. Besonders nach einer Gehaltserhöhung oder Familienänderung kann eine Anpassung notwendig sein, um die volle Riester-Zulage zu erhalten.
Was bedeutet „Mindesteigenbeitrag beim Riester-Vertrag“?
Um die vollständige Riester-Förderung zu bekommen, muss jährlich ein Mindestbetrag eingezahlt werden. Dieser sogenannte Mindesteigenbeitrag beim Riester-Vertrag beträgt:
- 4 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres,
- abzüglich der zustehenden Zulagen,
- mindestens 60 Euro jährlich,
- höchstens jedoch 2.100 Euro (inkl. Zulagen).
Bei Beamten zählen die Besoldung und Amtsbezüge, nicht jedoch Auslandsdienstbezüge. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, erfolgt eine anteilige Kürzung der staatlichen Zulage.
Warum Sie Ihren Riester-Mindesteigenbeitrag regelmäßig prüfen sollten
Eine Gehaltserhöhung oder ein neuer Familienstatus kann den erforderlichen Beitrag verändern. Wenn Sie den Mindesteigenbeitrag beim Riester-Vertrag nicht anpassen, verlieren Sie Fördergelder. Wer nur 80 % des erforderlichen Beitrags zahlt, erhält auch nur 80 % der Zulage.
Rechenbeispiel: Wie viel muss ich zahlen?
Herr Steuerle ist verheiratet, hat ein Kind und verdiente im Jahr 2024 60.000 Euro brutto. Daraus ergibt sich:
4 % von 60.000 Euro = 2.400 Euro (Höchstbetrag: 2.100 Euro)
Abzüglich Zulage: 2 x 175 Euro + 300 Euro (Kind) = 650 Euro
Erforderliche Eigenleistung: 2.100 Euro – 650 Euro = 1.450 Euro
Zahlt Herr Steuerle 2025 nur 1.200 Euro ein, werden die Zulagen anteilig gekürzt:
1.200 Euro : 1.450 Euro x 650 Euro = 538 Euro statt 650 Euro.
Wann sollte man den Riester-Vertrag überprüfen?
Die Prüfung des Mindesteigenbeitrags beim Riester-Vertrag ist besonders in folgenden Fällen notwendig:
- nach einer Gehaltserhöhung,
- bei Geburt eines Kindes,
- wenn für ein Kind kein Kindergeld mehr gezahlt wird,
- beim Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit,
- bei längeren Unterbrechungen (z. B. Elternzeit).
Das maßgebliche Vorjahreseinkommen entnehmen Sie der Meldung Ihres Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Prüfen Sie Ihre Riester-Beiträge regelmäßig, um die staatliche Förderung vollständig zu sichern.
