Neu ab 2014 – Pflichtangabe der Familienkasse

Für Eltern wird ab 2014 folgende Zusatzangabe in ihrer Steuererklärung für das Steuerjahr 2013 Pflicht:  die Angabe der Familienkasse.

Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zahlt das Kindergeld. Angehörige des öffentlichen Dienstes oder Empfänger von Versorgungsbezügen bekommen das Geld von ihren Arbeitgebern ausgezahlt.
Wichtig: Die Angabe ist ab dem Steuerjahr 2013 zwingend notwendig. Eine Abgabe der Steuererklärung (per ELSTER) ist ohne Angabe der Familienkasse nicht möglich!

Doch wo genau finde ich die Daten meiner zuständigen Familienkasse?

Angabe Familienkasse_Lohnsteuer kompakt

 

Die Anschrift Ihrer Familienkasse finden Sie entweder auf Ihrem Familienkassen-Bescheid oder Sie ermitteln diese ganz einfach hier über die Bundesagentur für Arbeit.

Die zuständige Familienkasse sowie den genauen Ort, geben Sie dann bitte bei Lohnsteuer kompakt in den vorgegebenen Feldern an.

 

 

 

 

 

 

10 Kommentare zu “Neu ab 2014 – Pflichtangabe der Familienkasse”:

  1. Holger Thießen

    Hallo,

    wir bekommen schon lange keinen Bescheid der Familienkasse mehr, nur noch die Überweisung vom Hauptsitz der Kasse.
    Auf den websites der Familienkasse und der Bundesargentur für Arbeit sind nur die Sitze der Familienkasse – nicht aber deren Zuständigkeit für welche Orte angezeigt.
    Soweit ich mich erinnere sind die Zuständigkeiten bei uns im Elbe-Wesergebiet sehr chaotisch.
    Ihr Hinweis ist daher unbrauchbar, die Forderung auf der Einkommensteuererklärung bisher nicht erfüllbar. D.h. wieder Anrufe tätigen um das herauszubekommen. Was soll soetwas?

    Gruß
    Holger Thießen

    1. Stella Stein Autor

      Hallo Herr Thießen,

      dieser Beitrag gilt zu allererst als allgemeine Information über die Neuheit. Die Ermittlung der zuständigen Familienkasse funktioniert bei uns.
      Öffnen Sie den Link zum Ortsverzeichnis, erhalten Sie eine Übersicht der Familienkassen für die einzelnen Bundesländer, innerhalb des Dokuments befindet sich auf der ersten Seite ein zweiter Link „Dienstellen vor Ort“ hier haben Sie die Möglichkeit über Ihre Postleitzahl, die für Sie zuständige Familienkasse zu ermitteln.

      Hier gelangen Sie zur Seite der Familienkassen-Ermittlung: http://bit.ly/1mfMUJA

      Ermittlung Familienkasse

  2. Andreas Stoll

    Als wir vor Jahren in ein anderes Bundesland umzogen, vergaßen wir, den Umzug der Familienkasse zu melden. Das wurde erst kürzlich bemerkt, als ein Kind volljährig wurde. Welche Familienkasse soll ich nun angeben: diejenige, welche das Kindergeld in 2013 gezahlt hat, oder diejenige, welche das Kindergeld hätte zahlen sollen?

    1. Stella Stein Autor

      Lieber Andreas Stoll,

      in diesem Fall raten wir Ihnen, sich mit der Familienkasse oder am besten gleich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen, um die richtige Datenangabe zu besprechen. Denn wir können Ihnen hierzu leider auch keine eindeutige Antwort geben.

  3. Ein Helfer

    Wenn man in das Feld „weiß ich auch nicht“ einträgt, funktioniert die Übermittlung problemlos. Mit dieser Frage soll lediglich der Finanzverwaltung Arbeit gespart werden, die man auf den Steuerzahler abwälzt.

    1. Stella Stein Autor

      Hallo Rainer Weingärtner,

      sicherlich ist deine Variante so möglich. Wie letztendlich das Finanzamt darauf reagiert, können wir auch noch nicht sagen. Wahrscheinlich ist mit Rückfragen zu rechnen. 🙂

  4. Udo Kästner

    Hallo,

    da die Kinder nicht bei mir im Haushalt wohnen, sondern bei der Mutter und ich lediglich Unterhalt zahle, weiß ich nicht welche Familienkasse zuständig ist.
    Die Mutter wird es mir auch nicht mitteilen, so wie auch ihr Geburtsdatum nicht.
    Desweiteren ist das Kind mein leibliches Kind, aber nicht das leibliche Kind meiner jetzigen Gattin, welche mit mir zusammen veranlagt wird.
    Dazu meckert die Steuererklärung (t@x, Elster, etc.) auch.

    Ich kann weder das feld Familienkasse leer lassen und muss auch irendetwas bei dem verwandschaftverhältnis meiner gattin zum Kind eintragen, da „kein verhältnis“ nicht angeboten wird.

    Ich würde mich freuen, wenn Frau Stein dazu weiterhelfen könnte. Danke

    1. Thilo Rudolph

      Sehr geehrter Herr Kästner,

      wenn Sie die Familienkasse nicht kennen, wählen Sie bei Lohnsteuer kompakt bitte „Familienkasse direkt eingeben“ aus und tragen in das dann erscheinende Freifeld einfach „nicht bekannt“ ein. Evtl. kommt es dann zu einer Nachfrage Ihres Sachbearbeites beim Finanzamt kommen, dem Sie dann Ihre Situation erklären können.

      Als Kindschaftsverhältnis zu Ihrer jetzigen Ehefrau wählen Sie bitte „Stiefkind“ aus und ergänzen dann noch die Angaben im Bereich „Kindschaftsverhältnis zu einer weiteren Person“. Dort wählen Sie als Kindschaftsverhältnis „Leibliches Kind“ und ergänzen dann die Angaben zur Kindsmutter.

      Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter oder schreiben Sie direkt an unseren Kundenservice unter [email protected]

  5. Barbara

    Was trägt man als Beamter zu den Angaben zur fanilienkasse ein? Der Kinderfreibetrag kommt da ja nicht von der familienkasse, sondern in unserem Fall von Bayern?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Barbara,

      nur wenn die Bundesagentur für Arbeit für Sie zuständig ist, können Sie die Anschrift der Familienkasse auf der Seite http://www.familienkasse.de ermitteln.

      Neben den besonderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit wurden im Bereich des öffentlichen Dienstes der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts allerdings weitere Familienkassen eingerichtet. So gibt es über 8.400 dezentrale Familienkassen bei öffentlichen Arbeitgebern.

      Beschäftigte im öffentlichen Dienst können die einzutragende Familienkasse i.d.R. dem Besoldungsnachweis oder der Gehaltsmitteilung entnehmen. Im Zweifelfsfall wenden Sie sich am besten an Ihren Arbeitgeber.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

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