In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2014

Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns dabei auch 2014 besonders am Herzen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir immer wieder positives Feedback erhalten, das zu einer weiteren Verbesserung der Anwendung beigetragen hat. Dass wir auf dem rechten Weg sind, haben uns auch Ihre zahlreichen Zuschriften und  auch die positiven Bewertungen bei Trusted Shops bestätigt.

Rückblick 2013

2013 konnten wir viele Verbesserung auch aufgrund Ihrer Vorschläge umsetzen und so das Programm für Ihre Steuererklärung noch benutzerfreundlicher gestalten.

Elektronische Bescheidabholung und Steuerbescheid-Prüfer

Seit 2013 können alle Kunden, die Ihre Steuererklärung per ELSTER abgeben, auch den elektronischen Steuerbescheid bei Ihrem Finanzamt abrufen und online in Ihrem Kundenkonto einsehen. Weicht das Finanzamt ungerechtfertigt von den getätigten Eingaben ab, kann mit der Unterstützung des Steuerbescheid-Prüfers der Steuerbescheid auf Abweichungen untersucht werden.

Wurde eine Abweichung zu Ihren Ungunsten in der Berechnung des Finanzamts gefunden, werden Ihnen hilfreiche Tipps und Handlungsalternativen zum Einspruchsverfahren angeboten. Haben Sie einen Fehler aufgespürt, können Sie direkt aus verschiedenen Einspruchsgründen auswählen und einfach in eine Musterbriefvorlage übernehmen. So können Sie sich schnell gegen Fehlentscheidungen Ihres Sachbearbeiters wehren.

Steuerbescheid: Abweichung plausibel

Leider hat sich im Verlauf des Jahres dann gezeigt, das es doch immer wieder zu Irritationen kommt, wenn der elektronische Steuerbescheid nicht von Lohnsteuer kompakt dargestellt werden kann. Intensive Nachforschungen haben bei diesem Problem allerdings in allen Fällen ergeben, dass kein technischer Fehler vorlag, sondern die Sachbearbeiter im Finanzamt schlicht und einfach vergessen hatten, die Daten auch für die elektronische Abholung bereitzustellen!

Steuertipps: Erste Online-Steuer-Software mit Live-Spar-Rechner

Seit September 2013 bekommen Kunden von Lohnsteuer kompakt einen ganz besonderen Service geboten. Lohnsteuer kompakt weist Steuerpflichtige nach Eingabe ihrer Daten darauf hin, in welchen Bereichen sie noch legal Steuern sparen können.

In dem Fall unseres Ehepaares führt das Ansetzen der Nichtbeanstandungsgrenze von 110 Euro statt der bisherigen 50 Euro bei den Werbungskosten von Detlef Dünneberg dazu, dass das Ehepaar eine zusätzliche Steuerersparnis in Höhe von 20,16 Euro erhält.

In dem Fall unseres Ehepaares führt das Ansetzen der Nichtbeanstandungsgrenze von 110 Euro statt der bisherigen 50 Euro bei den Werbungskosten von Detlef Dünneberg dazu, dass das Ehepaar eine zusätzliche Steuerersparnis in Höhe von 20,16 Euro erhält.

Das Besondere: Anstatt einfach nur allgemeine Tipps zu geben, rechnet Lohnsteuer kompakt das individuelle Steuer-Spar-Potenzial genau aus. Neben den Positionen, die Steuerpflichtige nicht eingetragen haben, weist Lohnsteuer kompakt auch dann auf Sparmöglichkeiten hin, wenn aktuelle Freigrenzen oder Nichtbeanstandungsgrenzen nicht voll ausgeschöpft wurden.

Der Vorteil der Lohnsteuer kompakt Steuertipps: Die Steuerpflichtigen bekommen die Spartipps nicht nur aufgezählt, sondern bekommen auch angezeigt, in welcher Höhe sie damit Steuern sparen. Damit weiß jeder Anwender sofort, ob es sich lohnt, die Belege noch einmal zu durchforsten, oder ob man auf eine eventuell kleine Rückerstattung doch lieber verzichtet.

Übersichtlichere Darstellung der Berechnung

Die einzelnen Rechenschritte können Sie sich jetzt noch detaillierter anschauen. Wenn Sie die Berechnung Ihrer voraussichtlichen Steuerschuld aufrufen, wird Ihnen zuerst eine übersichtliche Kurzberechnung angezeigt.

Die einzelnen Rechenschritte können Sie sich jetzt noch detaillierter anschauen.

Die einzelnen Rechenschritte können Sie sich jetzt noch detaillierter anschauen.

Wollen Sie zu den verschiedenen Positionen weitere detaillierte Rechenschritte anzeigen lassen, können Sie diese mit einem Klick aufklappen. Über die Links, die bei den Beträge hinterlegt sind, können Sie zudem schnell und einfach direkt aus der Berechnung wieder in den entsprechenden Bereich der Dateneingabe springen.

Individuelle Datenübernahme

Bei der Datenübernahme können Sie zwischen drei Möglichkeiten wählen:

  1. Komplette Daten übernehmen
  2. Nur Stammdaten übernehmen
  3. Bereich übernehmen
Bei der Datenübernahme können Sie zwischen drei Möglichkeiten wählen.

Individuelle Datenübernahme

Bei der kompletten Datenübernahme werden alle Daten aus dem Vorjahr in das neue Steuerjahr übernommen. Lediglich Daten, die im neuen Jahr nicht mehr benötigt oder aufgrund von Änderungen in der Steuergesetzgebung anders erfasst werden, entfallen oder müssen von Ihnen neu eingegeben werden.

Bei der Übernahme der Stammdaten werden nur die Grunddaten zum Steuerpflichtigen und der Ehefrau, Angaben zur Bankverbindung und zum Finanzamt sowie die Stammdaten der Kinder übernommen.

Zu guter Letzt können Sie bei der Auswahl “Bereich übernehmen” individuell entscheiden, ob neben den Stammdaten, bestimmte Bereiche der Steuererklärung übernommen werden sollen oder nicht.

Premium-, Deluxe und Basis-Version

2013 haben wir auch unser Produktportfolio erweitert: Die Deluxe-Version bietet neben den Funktionen der Basis-Version (Abgabe per ELSTER und Abholung des elektronischen Steuerbescheides) mit dem Steuerbescheid-Prüfer die Möglichkeit, den Steuerbescheid auf Abweichungen zwischen den Berechnungen von Lohnsteuer kompakt und des Finanzamtes zu prüfen und ggf. Einspruch einzulegen.

Produkt-Versionen

Mit der Premium-Version als Nonplusultra-Paket können Sie beliebig viele Steuererklärungen für 2010, 2011, 2012 oder 2013 abgeben. Somit kann neben der Eigenen auch die Steuererklärung für die Eltern oder Großeltern, Geschwister oder Enkel ohne weitere Kosten erstellt werden.

Neben den hier vorgestellten Neuerungen gibt es auch viele kleine Änderungen, die zwar nicht immer auf den ersten Blick auffallen, aber zu einer verbesserten Benutzerführung beitragen. Halten Sie die Augen auf, wenn Sie Ihre Steuererklärung für 2013 bearbeiten!

Das kommt 2014 neu!

Kontonummer und Bankleitzahl adé?

SEPA ist der aus 33 Staaten bestehende einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Mit der Einführung von SEPA werden Kontonummer (Kto) und Bankleitzahl (BLZ) ab Februar 2014 abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt ist auch in den Steuerformularen die Angabe der Kto und der BLZ nicht mehr möglich. Jeder Steuerzahler muss dann seine “neue” IBAN und BIC angeben.

Für die Kunden von Lohnsteuer kompakt wird sich allerdings nicht viel ändern.

Für die Kunden von Lohnsteuer kompakt wird sich allerdings nicht viel ändern. Aus den bestehenden Angaben (Kto und BLZ) der Vorjahre wird bei der Datenübernahme automatisch IBAN und BIC generiert, so dass die Steuererstattung vom Finanzamt weiterhin auf das richtige Konto erfolgt.

Bei der Anlage eines neuen Steuerfalls haben Sie bis auf Weiteres die Wahl: Entweder Sie geben direkt Ihre IBAN und BIC an oder – wie gewohnt – Ihre Kto und BLZ.  Im zweiten Fall wird dann die IBAN und die BIC von Lohnsteuer kompakt automatisch korrekt gebildet und kann von Ihnen übernommen werden.

Anlage Unterhalt

Ab Februar 2014 werden wir als Erweiterung die Anlage Unterhalt für die Steuererklärung 2013 und zukünftige Steuerjahre anbieten. In der Anlage Unterhalt können Sie alle Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen wie zum Beispiel Eltern oder Kinder geltend machen.

Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen

Werden Unterhaltszahlungen an Kinder geltend gemacht, werden die Zahlungen nur anerkannt, wenn für diese Kinder kein Anspruch auf Kindergeld besteht. Auch alle Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können Sie hier zukünftig angeben, insoweit die Zahlungen nicht im Rahmen des Realsplittings als Sonderausgaben (übe die Anlage U – Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben) berücksichtigt werden.

Der Steuervordruck „Anlage Unterhalt“ gilt pro Haushalt. Folglich sind für bedürftige Personen in unterschiedlichen Haushalten auch getrennte Anlagen einzureichen.

Import aus jeder beliebigen Steuer-Software

Hat man einmal alle Daten in die ELSTER-Software der Finanzbehörden eingegeben, ist die Steuererklärung in den folgenden Jahren schnell erledigt. Um einen anderen Anbieter auszuprobieren, muss man wieder ganz von vorne anfangen. Viele scheuen diese Mühe, selbst wenn Sie mit einer professionellen Anwendung eventuell viel Geld sparen könnten.

Damit unsere Kunden zukünftig die Vorteile gegenüber der ELSTER-Software ohne komplizierte Neu-Eingabe Ihrer Daten testen können, werden wir ab dem 2. Quartal 2014 einen neuen Service anbieten: Der Import der Steuerdaten aus jeder beliebigen Steuersoftware.

So funktioniert der Import Ihrer Steuerdaten aus jeder  beliebigen Software!

Import aus jeder beliebigen Steuer-Software

Um die Importschnittstelle zu nutzen, haben Sie idealerweise Ihre Daten bereits in der Vergangenheit elektronisch bei Ihrem Finanzamt eingereicht. Dann können Sie problemlos die Original-PDF-Datei (die komprimierte Steuererklärung!) mit Ihren Steuerdaten für 2012 über eine sichere SSL-Verbindung hochladen. Allerdings können Sie bei jeder Software (z.B. WISO Sparbuch oder Taxman) auch nachträglich einfach ein ELSTER-PDF erzeugen, das Sie dann bei Lohnsteuer kompakt einlesen können.

Der Import der Daten erfolgt danach fast vollautomatisch. Sollten doch einige Daten nicht erkannt und direkt übernommen werden können, erhalten Sie eine Übersicht und können so fehlende Daten manuell nachpflegen.

Lohnsteuer kompakt App

Was lange währt, wird sicher gut:  Bereits seit dem vergangenen Jahr arbeiten wir mit Hochdruck an einer Mobil-App, die eine bisher undenkbare und wertvolle Hilfe rund um das Thema Steuererklärung bieten wird.

Um die hohe Qualität unserer Anwendungen sicherzustellen, bieten wir ausgewählten Nutzern die Möglichkeit, Prototypen exklusiv vorab zu testen. Als Beta Tester der Mobil-App benötigen Sie ein iPhone oder iPad. Wenn Sie ein solches Mobil-Gerät mit Apple iOS haben, können Sie sich als Tester bewerben, um die Entwicklung unserer mobilen Steuer-Anwendungen zu unterstützen.

Bevor neue Anwendungen oder Versionen veröffentlicht werden, könnten Sie als Tester ausgewählt werden. Im Gegenzug müssen Sie uns nur sagen, wie wir die Software weiter verbessern können.

Ihre Vorschläge und Wünsche

Damit wir auch zukünftig Lohnsteuer kompakt zielgerichtet weiterentwickeln können, brauchen wir Ihre Hilfe! Welche Verbesserungsvorschläge haben Sie für Lohnsteuer kompakt? Welche Funktionen sollten wir zusätzlich anbieten?

Schreiben Sie uns eine E-Mail ([email protected]) oder  nutzen Sie die Kommentar-Funktion zu diesem Artikel!

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