Rentenanpassung 2021: Nullrunde im Westen, kleine Erhöhung im Osten

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Wie jedes Jahr kommt es auch in diesem Jahr zum 1. Juli zu einer Rentenanpassung. Dabei werden Renten wieder überprüft, um die Rentner an der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung teilhaben zu lassen. Doch in diesem Jahr bleiben die Renten im Westen unverändert und steigen im Osten nur geringfügig um 0,72 %. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert unverändert 34,19 Euro, und der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt von 33,13 Euroauf 33,47 Euro.

  • Was auf den ersten Blick für die Rentner im Westen eine schlechte Nachricht ist, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als kleiner Vorteil. Weil sich die Rentenanpassung nach der Lohnentwicklung des Vorjahres richtet, müsste es eigentlich eine Rentenkürzung geben. Die Löhne sind nämlich infolge der Corona-Pandemie im Jahre 2020 um 2,34 % um Westen und um 0,14 % im Osten gesunken. Doch eine „Schutzklausel“ – auch als Rentengarantie bekannt – verhindert, dass die Rente gekürzt wird (§§ 68, 68a SGB VI). Es bleibt also beim bisherigen Wert.
  • Im Osten wird kommt es trotz gesunkener Löhne zu einer kleinen Rentenerhöhung: Hier läuft seit 2018 ein Anpassungsprozess der Ostrenten an die Westrenten, indem jedes Jahr bis 2024 eine Erhöhung des aktuellen Rentenwerts (Ost) um 0,7 Prozentpunkte erfolgt. Deshalb steigt der Rentenwert (Ost) im Rahmen der Rentenanpassung 2021 von 97,2 % auf 97,9 % des aktuellen Rentenwerts (West). Und 97,9 % von 34,19 Euro (West) sind 33,47 Euro (Ost).

Die Nullrunde bei Renten wegen gesunkener Löhne bringt für die Rentner sogar noch einen weiteren „Vorteil“: Da die Renten wegen der Rentengarantie nicht sinken, steigen sie aber dennoch, sobald die Löhne sich wieder bessern. Die Steigerung bei Renten erfolgt also von einer höheren Basis. Selbst wenn die Löhne nur das Vorkrisenniveau erreichen, gilt dies für die Renten als Lohnsteigerung und bringt ein zusätzliches Plus.

Im Jahre 2018 wurde nämlich der sog. Nachholfaktor in der Rentenformel gestrichen, mit dem zuvor unterlassene Rentenkürzungen schrittweise mit Rentenerhöhungen verrechnet wurden.

Aber zugegeben: Angesichts der steigenden Inflationsrate und mitunter extrem hoher Mieten ist das eher ein schwacher Trost. Denn wer am Ende eines Jahres weniger in der Tasche hat als im Jahr zuvor, dem nützt es nichts, dass es allen anderen genauso schlecht ergangen ist.

2 Kommentare zu “Rentenanpassung 2021: Nullrunde im Westen, kleine Erhöhung im Osten”:

  1. Stefan Schluder

    Sehr geehrtes Lohnsteuer Kompakt Team,

    ich mache gerade die Steuererklärung für mein Frau Mama (Rentnerin) und muss zur Verwunderung feststellen, dass „die Nullrunde“ wohl nicht stimmt. Im Gegenteil.

    Netto hatte Sie 2021 die identische Rente bezogen wie 2020.
    Brutto wurde 2021 jedoch angehoben (1,6%) und mit erhöhten KV PV Beiträgen verrechnet, sodass Sie am Ende auf den identischen monatlichen Nettobetrag kam.

    Die Negativauswirkungen sind:
    – höherer Rentenanpassungsbetrag
    – höher zu versteuerndes Bruttoeinkommen trotz Rentenfreibetag.
    In der Rechnung sind knapp 50€ mehr nachzuzahlen trotz erhöhtem Grundfreibetrag gegenüber 2020.
    Der Logik nach müsste doch eine Nullrunde gepaart mit einem erhöhten Grundfreibetrag zu einer Steuersenkung führen. Oder sehe ich das falsch.

    50€ klingen in diesem Beispiel nicht viel, aber bei einer Anzahl von knapp 7mio. steuerpflichtiger Rentner kommt ein schönes Sümmchen zusammen.

    Wie kann das sein?
    Wie kann von einer Nullrunde die Rede sein, wenn still und heimlich die Bruttorente und KV + PV Beiträge erhöht werden?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Stefan,

      Rentenerhöhungen treten immer zum 1. Juli eines Jahres in Kraft. Sie betrachten aber das ganze Jahr 2021 und im ersten Halbjahr 2021 greift noch die Rentenerhöhung, die zum 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

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