Schlagwort: Rentenwert

Rentenanpassung 2021: Nullrunde im Westen, kleine Erhöhung im Osten

Rentenanpassung 2021: Nullrunde im Westen, kleine Erhöhung im Osten

Wie jedes Jahr kommt es auch in diesem Jahr zum 1. Juli zu einer Rentenanpassung. Dabei werden Renten wieder überprüft, um die Rentner an der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung teilhaben zu lassen. Doch in diesem Jahr bleiben die Renten im Westen unverändert und steigen im Osten nur geringfügig um 0,72 %. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert unverändert 34,19 Euro, und der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt von 33,13 Euroauf 33,47 Euro.


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Witwen-/Witwerrente: Höherer Freibetrag ab Juli 2020

Witwen-/Witwerrente: Höherer Freibetrag ab Juli 2020

Bei der Witwen-/Witwerrente und Erziehungsrente wird eigenes Einkommen grundsätzlich angerechnet. Zunächst wird aus den Bruttoeinnahmen durch verschiedene Pauschalabzüge ein fiktives Nettoeinkommen ermittelt. Dieses Nettoeinkommen bleibt in Höhe bestimmter Freibeträge anrechnungsfrei (siehe Tabelle). Soweit das Nettoeinkommen die Freibeträge übersteigt, wird es zu 40 % auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet.


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Rentenerhöhung 2020: Ordentliche Steigerung trotz Corona-Krise

Rentenerhöhung 2020: Ordentliche Steigerung trotz Corona-Krise

Zum 1.7.2020 steigen die Renten im Westen um 3,45 % und im Osten um 4,20 %. Mit der Rentenerhöhung 2020 steigen der aktuelle Rentenwert von gegenwärtig 33,05 Euro auf 34,19 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) von gegenwärtig 31,89 Euro auf 33,23 Euro . Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 97,2 % des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 96,5 %). Das Rentenniveau beträgt 48,21 %.
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Rentenanpassung: Größte Rentenerhöhung seit 23 Jahren

Rentenanpassung: Größte Rentenerhöhung seit 23 Jahren

Aktuell steigen zum 1. Juli 2016 die Renten in Westdeutschland um 4,25 % und in den neuen Ländern um 5,95 %. Damit bietet die Rentenanpassung das größte Plus bei den Renten seit 1994. Somit erhöht sich der aktuelle Rentenwert im Westen von gegenwärtig 29,21 Euro auf 30,45 Euro und im Osten von 27,05 Euro auf 28,66 Euro (Bundesarbeitsministerium vom 21.3.2016).
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Neue Mütterrente: Überraschende Verschärfung bei der Besteuerung

Im Juli 2014 wurde bei Rentnern bzw. Rentnerinnen die Kindererziehungszeit für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, von 12 auf 24 Monate erweitert. Statt einem Entgeltpunkt werden nun 2 Entgeltpunkte als Zuschlag zur laufenden Rente gewährt. Dies bedeutet pro Kind eine Rentenerhöhung von 28,61 Euro  (West) bzw. 26,39 Euro (Ost). Wie ist nun diese Rentenerhöhung, die als „Mütterrente“ bezeichnet wird, zu versteuern?
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Rentenerhöhung: Ordentlicher Zuwachs ab Juli 2015

Zum 1. Juli eines Jahres werden die Renten im Allgemeinen angepasst. Die Höhe der Bruttorenten wird jährlich mithilfe der komplizierten Rentenanpassungsformel festgelegt. Basis der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung des Vorjahres.


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