Rentenbesteuerung: Steuern sind trotz Verfassungsbeschwerde zu zahlen

Rentenbesteuerung: Steuern sind trotz Verfassungsbeschwerde zu zahlen
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Bereits vor einigen Monaten hatte der Bundesfinanzhof seine beiden Urteile zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten veröffentlicht. Die Klagen der betroffenen Rentner blieben allerdings erfolgslos. Der BFH hält eine Doppelbesteuerung nur in wenigen Einzelfällen für möglich. Die grundsätzliche Systematik der Rentenbesteuerung hält er für rechtens, also den begrenzten Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen im Erwerbsleben, verbunden mit der nur teilweisen Steuerbefreiung der Renten in der Auszahlungsphase.

Eine doppelte Besteuerung zeichne sich erst für spätere Rentnerjahrgänge ab (BFH-Urteile vom 19.5.2021, X R 33/19 und X R 20/21). Wie berichtet, haben die unterlegenen Kläger gegen die beiden Entscheidungen des BFH aber Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21).

Es geht nach wie vor um die Frage, wie eine Doppelbesteuerung konkret berechnet wird. Der BFH hat eine sehr schematische Sichtweise eingenommen, die nur im Einzelfall zu einer zu hohen Besteuerung von Renten führt. Ob die Verfassungshüter aus Karlsruhe das anders sehen, bleibt natürlich abzuwarten. Doch immerhin ergehen Steuerbescheide hinsichtlich einer eventuellen Überbesteuerung von Renten seit einigen Wochen vorläufig. Bei einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnten vorläufig ergangenen Steuerbescheide also geändert werden, ohne dass zuvor ein Einspruch eingelegt werden musste.

Doch besteht nun angesichts der Verfassungsbeschwerden die Möglichkeit, eine Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuer zu erlangen, die auf die vermeintlich zu hoch besteuerte Rente entfällt? Oder muss die Einkommensteuer auf die Rente derzeit in voller Höhe gezahlt werden?

Aktuell fährt der Bundesfinanzhof eine kompromisslos harte Linie: Eine Aussetzung der Vollziehung kommt nicht in Betracht (BFH-Beschluss vom 24.8.2021, X B 53/21). Nach wie vor haben betroffene Rentner nur eine Möglichkeit, um bereits heute schon eine Steuerminderung zu erreichen: Wer der Ansicht ist, dass eine Doppelbesteuerung seiner Renten nach den Parametern des BFH eintritt, muss Einspruch gegen betreffende Steuerbescheide einlegen und eine konkrete Berechnung beifügen, die die Doppelbesteuerung aufzeigt. Und dem Einspruch müssen geeignete Unterlagen (Versicherungsverlauf, Steuerbescheide und Steuererklärungen für die Jahre der Einzahlungsphase) beigefügt werden.

Wer die komplizierte Berechnung nicht vornehmen kann oder möchte, der kann nur auf einen günstigen Ausgang der Verfassungsbeschwerden hoffen. Bis dahin muss er die Steuern zahlen, und zwar ohne „Wenn und Aber.“

3 Kommentare zu “Rentenbesteuerung: Steuern sind trotz Verfassungsbeschwerde zu zahlen”:

  1. B. Bolle

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass ich von meiner Rentenerhöhung keinen Cent mehr in meinem Portemonnaie übrig habe, weil ich dadurch mehr Steuern zahlen muss. Die Politiker jedoch erhöhen sich die Diäten ohne Steuern zu zahlen. Ein Selbstbedienungsladen ohne schlechtes Gewissen.
    Zudem wohne ich nicht in Deutschland und muss trotzdem Steuern zahlen- wofür eigentlich?
    Alle anfallenden Kosten, wie Versicherungen, Arztkosten, Handwerkerrechnungen etc. kann ich nicht absetzen. Was für eine Ungerechtigkeit in dem hochgelobten Sozialstaat.
    Es ist an der Zeit, dass Rentner, die ihr ganzes Leben hart gearbeitet haben, auch würdevoll ihre letzten Jahre genießen können.
    Mit freundlichen Grüßen
    B. Bernig

  2. Corina Beger

    Ich arbeite in der ambulanten Pflege und hatte heute wieder zwei Patienten, die eine Zahlung vom Finanzamt erhalten haben. Eine Patientin soll 3000 € und eine 7000€ rückwirkend von 2017 zahlen. Weiss denn überhaupt je in den höheren Etagen, was den Senioren damit angetan wird? Sie weinen, schimpfen ueber die Rentenerhoehung, die ihnen nichts bringt. Ich kann auch nur sagen, pfui, was macht der Staat mit uns. Kriegen wir auch noch die Inflationspraemie, obwohl wir kein Gehalt von bis zu 20.000€ haben?

  3. Adriana

    Wir werden um unsere geleisteten Einzahlung betrogen 500.000 in die Rentenkasse eingezahlt um dann seine Rente zusammen zu kratzen. Dann wenn es nach der Ampel geht noch körperlich schwer arbeiten bis 70? Wir sind ohnehin in Europa nahezu das Schlusslicht mit unserer Rente um die 40%.
    Unsere Generation hat durch die Doppelbesteuerung der Rentenversicherung schon gelitten, jetzt nochmal 82% Steuer auf bereits besteuert Renten und Abzug der Ausbildungszeit. Die 500.000 hätte man besser privat angelegt, als sie diesen Wirtschaftsgaunern zur Verfügung zu stellen. Schön diese Gelder ins Ausland und Asylanten verteilen…die noch nie eine Bohne für dieses Staat geleistet haben. Selber nach wenigen Jahren Diäten beziehen, egal was geleistet wurde,…?Abzocker

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