Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft

Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft
pixabay/LuckyLife11 Lizenz: CC0-Lizenz

Auch Minijobber, die eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst von unter 450 Euro ausüben, können die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderung besteht aus einer Grundzulage von 175 Euro ab 2018 (bisher 154 Euro) und einer Kinderzulage von 300 Euro je Kind (nach dem 1.1.2008 geboren) oder 185 Euro je Kind (vor 2008 geboren). Jugendliche unter 25 Jahren erhalten für das erste Beitragsjahr zusätzlich zur Grundzulage einmalig einen Bonus von 200 Euro.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie müssen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein: Dies ist bei Minijobs seit 2013 automatisch der Fall. Sie haben zwar die Möglichkeit, die „Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ zu beantragen, doch dies sollten Sie nicht tun!
  • Sie müssen den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung selber zahlen: Das sind im gewerblichen Bereich im Jahre 2018 nur 3,6 % des Arbeitslohns (bei 450 Euro also 16,20 Euro monatlich bzw. 194,40 Euro jährlich). Dies ist sehr günstig! Im Haushaltsbereich beträgt der Arbeitnehmeranteil allerdings 13,6 % (61,20 Euro monatlich oder 734,40 Euro jährlich). Dies ist sehr viel! In den Jahren 2015 bis 2017 betrug der Arbeitnehmeranteil 3,7 % im gewerblichen Bereich und 13,7 % im Haushaltsbereich.
  • Sie müssen einen eigenen Riester-Vertrag abschließen.
  • Sie müssen einen Mindesteigenbeitrag in den Vertrag einzahlen, um die Zulage in voller Höhe zu bekommen. Erforderlich sind 4 % des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagenanspruch, mindestens jedoch ein Sockelbetrag von gerade mal 60 Euro im Jahr.

Beispiel:
Frau Meiser ist alleinstehend und hat zwei Kinder, die nach 2008 geboren sind. Sie übt eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst von 450 Euro aus und schließt einen Riester-Vertrag ab. Im Vorjahr hat sie mit dem Minijob 5.400 Euro verdient (12 x 450 Euro ).

Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft

Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft

Lohnsteuer kompakt

Für Minijobber sind Riester-Verträge ganz besonders lukrativ. Frau Meiser zahlt in die Rentenversicherung 194,40 Euro (3,6 % von 5 400 Euro) und in den Riester-Vertrag 60 Euro ein. Dafür erhält sie eine staatliche Zulage in Höhe von sage und schreibe 775 Euro (ab 2018)! Das ist wahrlich stattlich!

9 Kommentare zu “Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft”:

  1. J.L.

    Wenn wegen eines Missverständnisses vergessen wurde, dass der Arbeitnehmer auf die (als er angefangen hatte, galt noch die ursprüngliche) Rentenversicherungsfreiheit des Minijobs verzichtet hat, und deshalb die Riesterzulagen gestrichen wurden (da keine unmittelbare Förderung, mittelbare scheidet auch aus), bis der Arbeitnehmer dann Mitte 2017 auf die RV-Freiheit verzichtet hat und seitdem in den Lohnabrechnungen der Arbeitnehmerbeitrag zur Rentversicherung einbehalten wurde – wie kann der Arbeitnehmer das für 2015 und 2016 noch nachholen? Der Arbeitgeber kann ja wohl kaum die ganzen Lohnabrechnungen von zwei Jahren neu erstellen. Kann der Arbeitgeber das einfach über SV-net anders melden? Also dann als rentenversicherungspflichtig melden?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Kerstin,

      wenn Sie einen Riestervertrag haben, sollten sie in diesem Fall auch die Riesterförderung beantragen könnnen.

      Wenden Sie sich für eine verbindliche Auskunft bitte an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der Deutschen Rentenversicherung Bund.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  2. Güniker

    Ich gehe jetzt in Rente mit Abzug, werde aber einen 450€ Job mit Rentenversicherung bekommen. Ich habe noch einen laufenden Riestervertrag. Muss ich irgendetwas ändern?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Güniker,

      wenden Sie sich für eine verbindliche Auskunft bitte an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der Deutschen Rentenversicherung Bund.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  3. Fröhlich

    Ich verdiene im Nebenjob als Minijober 450 mtl, abzgl. der eigenen RV. Wird die Riester nur auf den Minijob gerechnet oder die Gesamteinahmen mit meinem Hauptverdienst?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Fröhlich,

      Der Mindesteigenbeitrag beträgt 60 Euro. Der Mindestbeträge errechnet auf Grundlage des Vorjahreseinkommen, also auf 5.400 Euro (12 x 450 Euro), abzüglich dem Zulagenanspruch. Die genauen Werte können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

    2. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Fröhlich,

      um die volle Förderung zu bekommen, muss man vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen, mindestens aber den Sockelbetrag von 60 Euro. Bei Beamten sind die Besoldung und Amtsbezüge maßgebend.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder