Schlagwort: Anspruch

Baukindergeld: Bundesregierung verlängert Frist um drei Monate

Baukindergeld: Bundesregierung verlängert Frist um drei Monate

Seit September 2018 kann das Baukindergeld beantragt werden, und zwar nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Begünstigt sind Familien und Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von 1.200 Euro pro Kind 10 Jahre lang, also 12.000 Euro insgesamt je Kind. Bei zwei Minderjährigen sind es 24.000 Euro, bei drei Kindern 36.000 Euro.
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