Wer wegen eines neuen Arbeitsplatzes umzieht, kann die Kosten häufig steuerlich geltend machen. Besonders interessant ist dabei eine Frage, die in der Praxis schnell Streit mit dem Finanzamt auslöst: Lassen sich auch Taxikosten für Wohnungsbesichtigungen abziehen? Das Sächsische Finanzgericht hat dazu entschieden, dass solche Kosten als Werbungskosten berücksichtigt werden können, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist und die Aufwendungen nachgewiesen werden.
Schlagwort: beruflicher Umzug
Erhöhung der Umzugskostenpauschale
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen. Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag – der sogenannten Umzugskostenpauschale – geltend gemacht werden (§ 10 BUKG).
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