Seit dem 1. Januar 2025 gilt die grundsätzliche Pflicht zur Verwendung von E-Rechnungen im B2B-Bereich zwischen inländischen Unternehmern. Viele Unternehmen befinden sich weiterhin in der Umstellungsphase.
Zwar gelten Übergangsregelungen bis Ende 2028, dennoch müssen Unternehmen bereits seit 2025 elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
