In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmer und Selbstständige, die zuhause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Maximal sind 600 Euro im Jahr absetzbar. Voraussichtlich wird die Homeoffice-Pauschale auch im Jahre 2022 abziehbar sein. Nach wie vor gibt es zahlreiche Fragen rund um die Gewährung der Pauschale.
Weiterlesen