Ein Fahrtenbuch korrekt zu führen, spart oft bares Geld. Viele Dienstwagennutzer entscheiden sich deshalb bewusst gegen die pauschale Ein-Prozent-Regelung. Doch Vorsicht: Nur ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch wird vom Finanzamt akzeptiert – und hier passieren immer wieder typische Fehler. Erfahre, wie du diese vermeidest und die Vorteile der Fahrtenbuchmethode wirklich nutzen kannst.
Schlagwort: Ein-Prozent-Regelung
Versteuerung des Privatanteils bei Pickup: BFH bestätigt Pflicht zur Ein-Prozent-Regelung
Ein Pickup im Betriebsvermögen muss auch dann nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert werden, wenn im Haushalt bereits mehrere Privatfahrzeuge vorhanden sind. Die Versteuerung des Privatanteils bei Pickup ist verpflichtend, sofern kein Fahrtenbuch geführt wird – das hat der Bundesfinanzhof mit aktuellem Urteil bekräftigt. Für Unternehmer bedeutet das: Ohne klare Dokumentation gilt der Anscheinsbeweis, dass der Pickup auch privat genutzt wurde.
Fahrtenbuch: Eine leserliche Handschrift ist Pflicht
Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss einen Privatanteil versteuern. Dieser wird entweder pauschal nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung ermittelt oder per – ordnungsgemäßem – Fahrtenbuch. Naturgemäß gibt es mit dem Finanzamt immer wieder Streit zu der Frage, wie detailliert die Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch sein müssen und welche Mängel noch verzeihlich sind. Denn Hand aufs Herz: Wohl niemand hat Freude daran, ein Fahrtenbuch zu führen.


