Schlagwort: Festsetzungsfrist

Nichtabgabe einer Steuererklärung: Wie weit darf das Finanzamt zurückgehen?

Nichtabgabe einer Steuererklärung: Wie weit darf das Finanzamt zurückgehen?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, wenn ihr Arbeitslohn bereits über die Lohnsteuer abgerechnet wurde. In vielen Fällen stimmt das auch. Gefährlich wird diese Annahme aber, wenn Ehegatten oder Lebenspartner die Steuerklassenkombination III/V gewählt haben. Dann kann trotz Lohnsteuerabzug eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung bestehen.


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Steuererklärung auf Antrag: Wer zu lange wartet, den bestraft der Fiskus

Steuererklärung auf Antrag: Wer zu lange wartet, den bestraft der Fiskus

Nicht jeder Steuerbürger ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Wer eine Steuererstattung erwartet, kann aber eine Steuererklärung auf Antrag („Antragsveranlagung„) abgeben, auch wenn eine Pflicht zur Abgabe nicht besteht. Dies bietet sich beispielsweise bei Arbeitnehmern an, deren Arbeitslohn zwar dem Lohnsteuerabzug unterliegt und deren Steuer damit eigentlich abgegolten ist, die aber hohe Werbungskosten haben, etwa aufgrund hoher Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeit. Allerdings müssen Personen, die eine Steuererklärung freiwillig abgeben, eine wichtige Frist beachten: die Festsetzungsfrist nach § 169 AO.
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