Schlagwort: Hauptwohnsitz

Homeoffice-Pauschale: Abzug auch bei doppelter Haushaltsführung

Homeoffice-Pauschale: Abzug auch bei doppelter Haushaltsführung

In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmer und Selbstständige, die zuhause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen. Maximal sind 600 Euro im Jahr absetzbar. Der Pauschalbetrag für die Nutzung des Arbeitsplatzes in der Wohnung wird nur für die Kalendertage gewährt, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich „in der Wohnung ausgeübt“  und keine andere Betätigungsstätte aufgesucht wird.
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Zweitwohnsitzsteuer – Fälligkeit, steuerliche Absetzbarkeit und Befreiungsmöglichkeiten

Viele Menschen bewohnen aus beruflichen Gründen neben ihrem Hauptwohnsitz eine Nebenwohnung. Worauf es bei der Suche nach dem Zweitwohnsitz ankommt und was es mit der Zweitwohnungssteuer auf sich hat, erfahren Sie hier.
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