Schlagwort: Haushaltsersparnis

Heimunterbringung: Wann Kosten steuerlich abziehbar sind

Heimunterbringung: Wann Kosten steuerlich abziehbar sind

Die Heimunterbringung spielt im Steuerrecht eine wichtige Rolle, wenn es um den Abzug außergewöhnlicher Belastungen geht. Viele Betroffene gehen davon aus, dass sämtliche Heimkosten steuerlich berücksichtigt werden können. Das ist jedoch nur teilweise richtig. Besonders problematisch wird es, wenn nur ein Ehepartner pflegebedürftig ist, der andere aber freiwillig mit in das Heim zieht.


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Erhöhung der Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung ab 2025

Erhöhung der Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung ab 2025

Aufwendungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim oder Behindertenheim aufgrund von Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Krankheit sind steuerlich als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar. Dabei zieht das Finanzamt eine zumutbare Eigenbelastung ab. Abzugsfähig sind jedoch nicht nur die medizinischen Kosten und Pflegeleistungen, sondern auch die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, da diese insgesamt als Krankheitskosten gelten. Wenn der eigene Haushalt im Zuge der Heimunterbringung aufgelöst wird, kürzt das Finanzamt die abzugsfähigen Heimkosten um eine sogenannte Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung – also die ersparten Wohn- und Verpflegungskosten.


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Pflege/Behindertenheim: Erhöhung der anzurechnenden Haushaltsersparnis

Pflege/Behindertenheim: Erhöhung der anzurechnenden Haushaltsersparnis

Aufwendungen für die Unterbringung im Pflegeheim oder Behindertenheim wegen Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Krankheit sind wie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG absetzbar. Das Finanzamt kürzt die Kosten um eine zumutbare Belastung.
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