Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt.
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Schlagwort: Lohnsteuer
Finanzamtsdaten zu Lohnersatzleistungen teilweise unzutreffend
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hat in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass Finanzamtsdaten zu Lohnersatzleistungen teilweise unzutreffend sind.
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